Päpste kommen und gehen - auch ihre "ewigen" Verfügungen. © Walter Ludin 2008
Walter Ludin

Frauen können nicht Lehrerinnen werden – und nicht Priesterinnen.

So rasch ändern sich die Zeiten …

Frauenpriestertum: ein Zwischenruf

Vor genau 25 Jahren, am 22. Mai 1994, veröffentlichte Papst Johannes Paul II. sein berühmtes Schreiben über das priesterliche Amt mit der für alle Zeiten gültigen Bestimmung:

«Damit jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken, dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben. (OS Nr. 4)»

In meiner Sonntagspredigt über die Ämterfrage in der katholischen Kirche fügte ich diesem Zitat hinzu:

«Im neuesten Zuger Pfarrblatt wird auf der ersten Seite ein Artikel aus dem Jahr 1898 zitiert. Zur Frage ›Frauen im Lehrberuf?’ gab es damals die Antwort: ›Niemals. Die Frauen sind dazu körperlich, geistig und nervlich nicht gewachsen.’»

Ich habe schon gefühlte 3000mal gepredigt. Aber noch nie erntete ich ein so lautes Gelächter ….

Päpste ändern die Meinung
Ein lieber Bekannter – ehem. Lateinlehrer in Stans – schickte mir nach meiner Predigt ein Beispiel dafür, dass päpstliche Verordnungen, die für alle Zeiten gedacht waren, durchaus geändert werden können. So habe Papst Clemens XIV. den Jesuitenorden für ewige Zeiten aufgehoben. Pius VII. aber hat den gleichen Orden wieder zugelassen und unter seinen Schutz gestellt, «und zwar ausdrücklich entgegen den bisherigen päpstlichen Weisungen.

Für jene, die Latein verstehen, der Urtext:
«Non obstantibus Constitutionibus et Ordinationibus Apostolicis ac praesertim supramemoratis Litteris in forma Brevis felicis Recordationis Clementis Decimiquarti incipientibus: Dominus, ac Redemptor Noster, sub Annulo Piscatoris expedita die vigesima prima Julii Anni Domini millesimi septingentesimi septuagesimi tertii, quibus ad praemissorum effectum expresse ac speciatim intendimus derogare, ceterisque contrariis quibuscumque.»

 

Päpste kommen und gehen – auch ihre «ewigen» Verfügungen. © Walter Ludin 2008
22. Mai 2019 | 16:55
von Walter Ludin
Lesezeit : ca. 1  Min.
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5 Gedanken zu „Frauen können nicht Lehrerinnen werden – und nicht Priesterinnen.

  • Michael Bamberger sagt:

    Wo Sie recht haben, da haben Sie recht.

    Bekanntlich wurden kirchliche Lehrsätze bzw. Weltanschauungen geschichtlich betrachtet immer wieder fundamental geändert und im Lichte neuer gesellschaftlicher Normen und wissenschaftlicher Erkenntnisse revidiert und angepasst.

    Seit die Aufklärung das Christentum zähmte, sind die Folterkammern der Inquisition verschwunden, wie auch die Scheiterhaufen der Zeiten des Hexenwahns, oder die ausdrückliche Legitimierung der Sklaverei durch die päpstlichen Bullen Dum diversas von 1452 und Romanus Pontifex von 1455, beide von Papst Nikolaus V., welche erst 1888 durch die Bulle In plurimis von Papst Leo XIII. aufgehoben wurden. Leider – immer noch – nur betretenes Schweigen herrscht in Bezug auf die unsäglich antisemitischen Bullen Cum nimis absurdum aus dem Jahr 1555 von Papst Paul IV und deren Bestätigung durch das Editto sopra gli Ebrei von Papst Pius VI. aus dem Jahr 1775. Beim Pardon gegenüber Galilei dauerte es ganze 360 Jahre, nämlich bis 1992 (was übrigens im Falle Charles Darwin zukünftig bestimmt noch für interessanten Sprengstoff sorgen wird – Stichwort Seele -). Der Index Librorum Prohibitorum wurde 1966 entsorgt und der Limbus puerorum wurde schliesslich 2007 über Bord geworfen, um nur diese wenigen Beispiele unter vielen zu nennen.

    Im Wesentlichen geht es also darum, dass die sog. kirchliche Wahrheit nie eine Frage der Autorität war und ist, sondern ganz einfach eine Frage der Empirie, d.h. eine Frage der (richtigen) Zeit.

    Wieso also nicht für einmal die (richtige) Zeit am Schopf packen und das schöne Geschlecht bis in die obersten Etagen des muffigen kirchlichen Männerbiotops einzuladen, um endlich frische Luft reinzulassen (u.a. Stichwort Missbrauchsskandal)?

  • Karl Stadler sagt:

    Nein, Herr Ludin, im Jahre 1898 waren, zumindest in Uri, längst Frauen im Schulbereich als Lehrpersonen tätig, Klosterfrauen nämlich. In diesem Zusammenhang eine kleine Reminsizenz: Meine Mutter, Jahrgang 1910, wuchs zuhinterst in einem schneereichen Bergtal auf. Sie besuchte die Volksschule von 1917 bis 1923. Damals ging man ja nur während sechs Winterhalbjahren in die Schule, im Sommer war man auf der Alp oder musste sonst die Eltern bei derr Arbeit unterstützen. Nach sechs Winterhalbjahren war Schluss. Meine Mutter erzählte immer wieder, wie ihre Mutter damals einen Riesenstreit mit dem Pfarrer, aber auch mit den Klosterfrauen auszufechten hatte, weil sie durchsetzen wollte, dass ihre Töchter im Winter, wenn der sehr weite Schulweg tief verschneit war, in Hosen bekleidet die Schule hätten besuchen können. Nichts, da kam sie gar nicht gut an, und wie meine Mutter erzählte, kam sie ganz besonders bei den Lehrschwestern nicht gut an. Diese mussten zwar nicht durch den Schnee watten, wenn sie ins Schulhaus gingen. Dennoch hätten sie es doch als Frauen besser wissen müssen!

  • Michael Bamberger sagt:

    Lieber Karl,

    so daneben liegt Walter Ludin nun wirklich nicht, denn die damalige Diskriminierung der Lehrerinnen in der Schweiz war haarsträubend, wie aus folgendem Artikel der NZZ vom 2.5.2010 zu entnehmen ist:

    “1865 hielt die bernische Schulsynode fest: «Der öffentliche Unterricht ist vorzugsweise Sache des Mannes.» Frauen seien, so die Meinung in dieser Zeit, aufgrund ihrer physischen und psychischen Beschaffenheit nicht in der Lage, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Ihren Einzug in die Klassenzimmer hatten sie dem Lehrermangel zu verdanken und den geringeren Kosten, die sie wegen ihrer tieferen Löhne verursachten. Ein Zuckerschlecken war es nicht. Die Stadt Zürich schrieb ihren Lehrerinnen Anfang des 20. Jahrhunderts ein Heiratsverbot in den Arbeitsvertrag. Sie durften auch keinen Umgang mit Männer pflegen, mussten nach 8 Uhr abends zu Hause bleiben, durften nicht rauchen, keine hellen Kleider tragen und sich nicht die Haare färben.”

    Quelle: https://www.nzz.ch/ehret_die_lehrerin-1.5614493

  • Karl Stadler sagt:

    Werter Michael
    Das möchte ich ja keineswegs bestreiten. Aber in katholischen Landen, in manchen Teilen der Innerschweiz, wurde der Schuldienst zu einem nicht unbedeutenden Teil bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Lehrschwestern versehen. Der Kapuziner Theodosius Florentini kann übrigens für diese Entwicklung ein Verdienst in Anspruch nehmen. Da herrschte keineswegs das Bewusstsein, dass Frauen als Lehrpersonen untauglich wären. Hingegen weibliche Lehrpersonen, die keine Ordensfrauen waren, wird es damals in der Innerschweiz auch kaum gegeben haben. Diese Gegenden waren übrigens sehr froh um diese Ordensschwestern, handelte es sich doch mehr oder weniger fast um “Gratislehrkräfte”, die fast um Gotteslohn arbeiteten. Ein teures Bildungswesen hätten sich diese Kantone damals ohnehin nicht leisten können.
    Aber eine traurige Rolle in Bezug auf die Geschlechterrollen spielte die Kirche damals dennoch. Das zeigt die Reminiszenz, die ich erwähnte und die kein Einzelfall war.

  • Michael Bamberger sagt:

    Lieber Karl,

    danke für diese Präzisierung und für Ihren Verweis auf Theodosius Florentini.

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