Zwischenruf
Ausserordentlich und ausserhalb meiner Terminfolge und darum eher kurz: Warum ich schwieg? Die sechs ausgetretenen Damen (darunter eine Studienkollegin von mir, die auch 1975 in Luzern begann) kritisieren nebst Inhalten und Strukturen, wo ich mit ihnen mehrheitlich einig bin, dass Bischöfe und Theologen zur Aussage von Papst Franziskus zum Thema Abtreibung geschwiegen hätten.
Nun dann schauen wir uns an, warum ich geschwiegen und hier nichts geschrieben habe. Unser oberster Chef, dem trotz Zugehörigkeit zum wohl intellektuellsten Orden der Kirche die Sprache manchmal recht rustikal (Kollegen sagen mir: südamerikanisch rustikal) ausrutscht, verglich Abreibung mit einem Auftragsmord. Schauen wir uns das losgelöst vom ständigen emotionalen Geschrei, das bei diesem Thema von (Kirchen)Rechts und (Frauen)Links sofort aufkommt, an. Ein Auftragsmord (mehrheitlich in den Welten des organisierten Verbrechens und der Politik) liegt wohl vor, wenn jemand einen Killer-Fachmann (Fachfrau) beauftragt, eine ihr unliebsame, lästige oder gefährliche Person für immer zu beseitigen. Das heisst also, dass ein Mensch die Tötung eines anderen Menschen aus meist sehr eigennützigen Gründen nicht nur ethisch billigt und gutheisst, sondern sogar aktiv betreibt. Damit macht sich der Auftraggeber zum Mörder.
Ethisch und juristisch ist nicht zu bestreiten, dass das ein unmoralisches bzw. zu sanktionierendes Verbrechen ist.
Wenn nun Franziskus diese Analogie benutzt, stimmt sie insofern, als dass wirklich ein Mensch (die Mutter, der Vater, alle beide, die Familie) eine Fachperson (Arzt/Ärztin) beauftragt, einen Menschen, der unerwünscht ist, zu beseitigen. Anders sieht es wohl bei der Motivlage aus: die Gründe für diesen Auftrag können durchaus auch tiefe Not oder Verzweiflung sein. Bei einer Vergewaltigung steht sogar unmoralisches Handeln versus unmoralisches Handeln. Aber es ist nicht zu bestreiten, dass es auch durchaus viele oben «eigennützig» genannte Gründe dafür geben kann. Ob nun die Analogie des Papstes all diesen Varianten gerecht wird, kann hinterfragt werden. Aber der rein theoretisch-logische Schluss ist m.E. zulässig.
Soweit meine Exegese, die nicht auf grosse Begeisterung stossen wird. Ich stehe aber subjektiv-persönlich auf ganz sicherem Boden dabei. Seit Jahrzehnten habe ich in der Frage der Abtreibung für ein anderes Denken geworben, aber leider gerade bei grünen Politikern/innen, die sonst doch alles Leben schützen (und seien es «nur» Bäume oder Insekten), kein Verständnis gefunden. Noch perverser übrigens die Tatsache, dass es die selben Leute sind, die beim Thema «Beihilfe zum Suizid» plötzlich dogmatisch-moralisch werden. Doch lassen wir das, ich muss nicht allen logischen Unfug, der grassiert, verstehen. Erst gerade zitiert: Faulheit und Feigheit sind die …
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Karl Stadler sagt:
Wenn man die Frage von einem nicht-christlichen Standpunkt aus versucht anzugehen, so darf man vielleicht doch sagen, dass auch menschliches Leben – nach abgeschlossener Karyogamie bis hin zum Hirn- oder Herztod, bereits während noch andauernder Symbiose mit dem mütterlichen Organismus, ein einziges, kontinuierliches, wenn auch nicht durchgehend sich selbst erhaltendes Prozessgeschehen darstellt. Biologisch betrachtet ist keine Phase wichtiger als eine andere, denn sie sind ausschliesslich nur zusammen denkbar. Positivistisch betrachtet bedeutet es ein Stück weit eine willkürliche Haltung, ab welcher Phase, oder gar bis zu welcher Phase – auch das zweite kann bekanntlich ethische Relevanz aufweisen – einem derartigen Prozessgeschehen normative Persönlichkeit mit selbständigen Rechtsansprüchen auf Leben zugesprochen wird.
Weder eine Phase, wo ein solches Prozessgeschehen sich nicht unabhängig von äusseren Einwirkungsfaktoren erhalten und fortsetzen kann, noch eine Phase, wo dieses Prozessgeschehen bereits sozial in einen weiteren Kreis eingebunden unabhängig stattfindet, lässt sich normativ, streng logisch betrachtet, als stärkere Geltungsbegründung beiziehen, einem solchen Prozessgeschehen Persönlichkeit mit Rechtsansprüchen auf Leben zu- oder abzuerkennen, auch wenn dieser Standpunkt emotional kaum nachvollziehbar erscheint.
Insofern muss Ihre Haltung als tendenzieller Abtreibungsgegner keineswegs als überholt gelten.
Und nachdem Sie ein Anhänger von Kant sind: Eine Fristenlösung würde sich auch mit dem kategorischen Imperativ nur schwer begründen lassen.