Zwischenruf

Da ich die ersten Ferientage nach dem Pandemie-Isolations-Horror im Elsass verbringen und mich wieder einmal vom Bleniotal und meiner Arbeit für die SKZ kurz distanzieren darf, nur dies in Kürze zu zwei miteinander verbandelten Mitteilungen auf kath.ch:

Einmal erfahren wir, dass eine deutsche Richterin in Köln zwei Theologen-Priester wegen diskriminierender Äusserungen gegenüber homosexuellen Menschen (»Parasiten» u.ä.) in der Zeitschrift «Theologisches» zu mickrigen vierstelligen Geldstrafen verurteilt hat. Das Verfahren sei damit eingestellt. Herr Professor Manfred Hauke, an der Fakultät in Lugano wirkend, ging als Herausgeber der Zeitschrift bisher straflos aus.

Immer noch offen ist, ob die Mitglieder des Churer Priesterkreises den Verhaltenskodex ihres Bistums unterzeichnen werden. Mit ihrer Begründung, warum sie dies nicht tun wollen, bewegen sie sich zumindest am Rande von homophoben theologischen Auffassungen, deren primitiver Gebrauch jetzt in Köln unter Strafe gestellt wurde. Noch schlimmer wird sie Sache dadurch, dass sie ihre Ablehnung des Kodex ja damit begründen, dass er der wahren Lehre der Kirche widerspreche.

Ergo: Ist die Lehre unserer Kirche in Sachen gleichgeschlechtlich fühlende und lebende Menschen noch zu halten? Oder verdienen alle, die sie heute noch im Tonfall und mit der Begründung wie vor 100 Jahren wiederholen, selber eine Anklage vor Gerichten, die die Menschenrechte schützen?

zu verfolgen … Und ein grosser Dank an Wolfgang Rothe, der dies (deutschschweizer Ausdruck) «durchgestiert» hat …

Heinz Angehrn

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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