Die Auflösung

Das Zitat entnehme ich der von der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin herausgegebenen Informationsschrift «Gedenkstätte Plötzensee» (Berlin 1994), die ich nach meinem Besuch dort nach Hause mitgenommen und nun beim Räumen meines Büros im Blick auf die Pensionierung wieder gefunden habe. Leider sind alle kürzeren Zitate in dieser Schrift nicht belegt, so kann auch die Quelle meines Zitats, das ich auf Seite 11 gefunden habe, nicht eindeutig zugeordnet werden. Trotzdem zeigt es eindrücklich, dass totalitäre Systeme gerade auch zur Begründung ihres totalitären Anspruchs die westlich-demokratischen Grundwerte und Rechtsprinzipien ablehnen.

Plötzensee war der Ort, an dem die NS-Diktator ab 1937 in von Jahr zu Jahr erschreckend quantitativ beschleunigtem Ausmass und in immer brutalerer Methodik (so befahl Hitler, dass die Verschwörer von 1944 an dünnen Klavierseiten aufzuhängen seien) 2500 Menschen exekutierte. Sowohl bei der Inhaftierung und Befragung der Angeklagten wie natürlich bei den Prozessen vor Freisler wie dann eben auch im Vollzug der Todesurteile wurden rechtsstaatliche Prinzipen bewusst missachtet.

All dies wissen wir längst. Warum wage ich es darum, Euch/Sie mit diesem Zitat zu belästigen? Weil auch für die Zukunft nicht genügend abgesichert ist, dass rechtsstaatliche Prinzipien einen höheren Wert haben als individuelle Befindlichkeiten (die harmlose Variante) oder die Notwendigkeiten von Systemerhaltung in einem totalitären Denken (die weit schlimmere Variante). Der islamische Gottesstaat ist zurzeit das beste Beispiel. Und sein Umgang etwa mit der aus westlicher Sicht in keiner Art und Weise als Verbrechen einzustufenden (sondern vielmehr als Menschenrecht postulierten) gelebten gleichgeschlechtlichen Sexualität spricht Bände. Also gilt es immer wieder, den Anfängen zu wehren.

Und da erschreckt es mich in hohem Ausmass zu lesen, was da im Umfeld des Prozesses und der Verurteilung von Thomas N. geschrieben wurde. Ich weiss, dass es einige empört, mich so grundsätzlich argumentieren zu sehen. Jedoch: In der NS-Diktatur wurden gerade auch wirkliche Kriminelle nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien behandelt. [Unter anderem wurde hier das Recht so geändert, dass neu geschaffene verschärfte Bestimmungen auch rückwirkend galten.]
Also: Auch für Thomas N. gelten strikte alle Prinzipien des Rechtstaates und des Strafrechts. Etwa: a) Wir haben die Todesstrafe abgeschafft, sie ist und bleibt für uns eine inadäquate Form von Bestrafung und Vergeltung. b) Wenn ein Mensch als therapiefähig und therapierbar eingestuft wird, hat er grundsätzlich irgendwann das Recht auf Neuanfang und Neubeurteilung. c) Volkes Stimme und mediale Empörungen hingegen sind keine Werte, sondern führen zurück in die Barbarei.

 

Heinz Angehrn

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