«Nachkonstantinisch» – Conclusiones
Der Blogger bekennt reumütig, dass er es mit seinen etwas unorganisiert wilden Texten und rhetorischen Anhäufungen zum Thema etwas an Seriosität hat fehlen lassen und schiebt zum Schluss darum Conclusiones nach:
Zuerst die korrekte Zuordnung. Ich zitiere bewusst den langen Abschnitt von Enrique Dussel, dem argentinischen Philosophen und Theologen, (Herrschaft und Befreiung. Freiburg 1985. S.79f):
Von dem Augenblick an aber, als die Kirche sich seit dem vierten Jahrhundert im Reich frei bewegen durfte und besonders, als sie selbst die wichtigste religiöse Kraft im Reich geworden war, erscheint ein anderes «Modell» von Kirche. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine andere Kirche, aber um ein anderes Verständnis der Beziehungen zwischen der Kirche und der Welt in der Kirche … Das neue Modell der Kirche, das dennoch das alte Modell einer Kirche des Volkes weitgehend ablöst, ist das Modell der Christenheit. Nach diesem Modell nimmt die Kirche mit ihrer hierarchischen Struktur einen wohlbestimmten Platz im politischen Staat ein, kann dafür aber auch auf die Macht und die Institutionen des Staates zurückgreifen. Der Staat fängt an, Kontrolle über die Kirche auszuüben … Zugleich aber bekommt die Kirche wirtschaftliche, militärische… Unterstützung vom Staat und kann sich in ihrer Pastoral gegenüber dem «christlichen Volk» mit der Staatsgewalt durchsetzen. Das christliche Volk wird jetzt zur mehr oder weniger passiven Masse der «Laien». Die Kirche garantierte auf diese Weise das ideologische Einverständnis der profanen Gesellschaft mit dem Staat. Der Staat sorgte im Tausch dafür, dass die Kirche innerhalb des Einflussbereiches des Staates nicht nur die beherrschende, sondern auch die einzige religiöse Kraft und die einzige legale religiöse Institution wurde und blieb.
Ich gelange zu den Anwendungen:
In Westeuropa überlebte dieses Modell auch die Reformation. Es gab nun einfach Staaten und staatliche Einflussgebiete, die entweder der katholischen Kirche (Italien, Spanien, Wallis, Innerschweiz etc.), der evangelischen Kirche (Preussen, Zürich, Bern etc.), der lutherischen Kirche (Skandinavien) und der anglikanischen Kirche (England) halfen, einzige legale Institution zu bleiben. Wer nicht ins System passte, wurde ausgegrenzt und floh (Täufer, Waldenser etc. bis zur grossen Emigration nach «Neuengland»).
Übrigens: Das nachsowjetische Russland unter Putin hat die orthodoxe Kirche wieder an ihren «wohlbestimmten Platz» zurückgebracht.
(Ironische Anmerkung: Ein Überbleibsel dieses Modells ist etwa, dass edle Schweizer Rotary-Clubs immer auch einen Pfarrer zu ihrem Kreis zählen wollen, oder auch die beiden Feldprediger in einem Regimentsstab.)
Neuzeit und Säkularisierung aber haben dieses Modell ausgehebelt. Traurig bemerkt etwa Ernst-Wolfgang Böckenförde, dass der moderne säkulare Staat seine geistig-ethischen Voraussetzungen nicht mehr garantieren kann. So ist es. Zwei Beispiele: Kirchenasyl und Abtreibung. In beiden Fällen hat sich der Staat so weit von den christlichen Wurzeln entfernt, dass er nicht mehr christlicher Staat und damit auch nicht mehr Garant der christlichen Kirchen sein kann.
Beispiel 1 (in der nächsten SKZ, Ausgabe Nummer 11/2025, S.176f, nachzulesen): Der katholische Bundesrat Kurt Furgler, CVP, bezeichnete den Arbeiterpriester und Flüchtlingskaplan Cornelius Koch als «humanitären Wirrkopf», wie der 1973 chilenischen Menschen, die nach dem Pinochet-Putsch in die Schweiz flohen, Asyl gewährte. Schon längst war etwas ins Rutschen geraten zwischen der christlichen Ethik und dem Handeln der mit der offiziellen Staatsgewalt verbandelten offiziellen Kirche. Wie gesagt: Nachzulesen in der SKZ 11.
Beispiel 2: Noch schlimmer das Thema Abtreibung. Ohne jeden Zweifel und ohne jede Kompromisse lehnt unsere katholische Moral und Ethik den Mord am ungeborenen Leben ab, ausser dieses Leben wäre selber in extremis beeinträchtigt. Der Staat aber, der während so vielen Jahrhunderten unser «Garant» war, wich schon länger von seinen «geistig-ethischen Voraussetzungen» ab und legitimierte diesen Mord unter Aussendruck. Seit dem Moment besteht zumindest für mich kein Zweifel mehr, dass dieses Zweckbündnis keine Zukunft hat.
Und nun unter Berücksichtigung all dieser Überlegungen wende ich mich nochmals an die jetzt Verantwortlichen für die Pastoral und zitiere sehr gerne Michael Gorbatschow:
«Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.»
(auch das an eine gerontokratische Institution gerichtet)
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Michael Bamberger sagt:
Wenn sog. Pro-Life Vertreter aufbrausen (insbesondere jene aus der katholischen Ecke, welche die Beseelung des Menschen anlässlich des Moments der Befruchtung definiert), frage ich mich, was sie denn wirklich von ihrem Gott halten, als Verantwortlicher eines unübertroffenen Abtreibungstrekords:
Frühverluste:
30–50 % aller befruchteten Eizellen nisten sich gar nicht erst erfolgreich in die Gebärmutterschleimhaut ein. Diese gehen unbemerkt verloren, oft noch vor der erwarteten Menstruation.
Nach der Einnistung:
Weitere 10–20 % der befruchteten Eizellen, die sich erfolgreich eingenistet haben, enden in einer Fehlgeburt (Spontanabort), meist im ersten Trimester (vor der 12. Schwangerschaftswoche).
Insgesamt:
Wenn man beide Phasen zusammenrechnet, liegt der Anteil natürlicher Verluste befruchteter Eizellen bei ca. 40–70 %.
Quellen:
Wilcox et al. (1999), “Time of implantation of the conceptus and loss of pregnancy”
Larsen et al. (2000), “Spontaneous abortion: clinical and epidemiological aspects”
Diverse medizinische Lehrbücher zur Embryologie und Reproduktionsmedizin
Michael Bamberger sagt:
Erratum: Abtreibungsrekords
stadler karl sagt:
In diesem Zusammenhang könnte vielleicht auch auf Augustinus eingegangen werden, der nach meiner persönlichen Meinung doch irgendwie rund hundert Jahre später eine theologische Erläuterung zum historischen Ereignis der konstantinischen Wende bereitstellte. So wie ich “De civitate dei” verstehe, stellt das Verständnis des augustinischen “Gottesstaates”, obwohl die Kirche ihren anerkannten Platz in der staatlichen profanen Welt zugeordnet bekam, gerade keine Institution unter der Schirmherrschaft von Staates (Kaisers) Gnaden, sondern eine solche mit einem völlig unabhängigen und nicht auf staatlichem, zeitbedingtem Recht und staatlicher Macht gründenden Existenzrecht dar. Im folgenden Mittelalter hat sich dies ja zum Teil in der Rivalität zwischen Kirche und Staat, Papsttum und Kaisertum, in der Zwei-Schwerter-Theorie geäussert. Und ja, wie Sie schreiben, vielleicht hat sich Napoleon Bonaparte, eine zum Teil bereits von der neuzeitlichen Aufklärung erfasste Persönlichkeit, gerade deswegen die Kaiserkrone selber aufgesetzt. Und vielleicht spielt dieses Denken untergründig zum Teil auch im Zuammenhang mit teilweisen Kompetenzsteitigkeiten gerade in unserem dualen System nach, wo sich angesichts gesellschaftspolitischer Entwicklungen leicht Konflikte entfalten können. Als Beispiel könnten vielleicht angeführt werden latente Konflikte zwischen staatlichem Arbeitsrecht und kirchenrechtlicher Missio.