© 2019 Tobias Grimbacher
Tobias Grimbacher

Energiegesetz und Recht der Natur

Neulich konnte ich an einer Veranstaltung der Paulus Akademie teilnehmen mit dem Titel «Vor der Abstimmung». Konkret: Vor der Abstimmung zum Energiegesetzt vom 9. Juni 2024. Die Paulus Akademie gibt dabei natürlich keine simple Abstimmungsempfehlung, lässt auch nicht das Ja- und Nein-Lager aufeinanderprallen, sondern will vielmehr die ethischen und philosophischen Hintergründe erläutern, vor denen wir unsere Abstimmungsentscheidung fällen müssen.

Beim Energiegesetz geht es da plötzlich um den Wert der Natur an sich. Haben Tiere, Pflanzen und Naturräume nur einen Wert im Bezug auf den Menschen – sei es ein einzelner Mensch mit Besitzurkunde, oder die ganze Menschheit mit unseren Lebensinteressen? Oder haben Pflanzen, Tiere, Ökosysteme einen eigenen Wert aus ihrem eigenen Lebensinteresse, und damit auch individuelle Persönlichkeitsrechte? Die westliche Rechtsprechung geht im Moment in die Richtung, Ökosysteme als Rechtspersönlichkeit anzuerkennen, wie das bei der Lagune Mar Menor in Spanien oder dem Fluss Wanganui in Neuseeland bereits geschehen ist.

Im Bezug auf das Energiegesetz heisst das, dass der Wert der Ökosysteme, die z.B. durch ein Wasserkraftwerk oder einen Solarpark geschädigt werden, nicht in einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung mit dem Nutzen für die Menschen aufgerechnet werden kann. Es entsteht eine im Zweifel unwiederbringliche Schädigung der Natur an sich. Andererseits entsteht auch durch das Nichtstun – durch den ungebremsten Klimawandel – eine unwiederbringliche Schädigung an vielen Ökosystemen, die sich nicht schnell genug anpassen können. Weltweit – und gerade auch im Alpenraum, in dem der Temperaturanstieg ja bisher stärker ausgefallen ist als im globalen Durchschnitt. In diesem Zusammenhang sind Persönlichkeitsrechte auch immer mit Pflichten verbunden; zu meinem Bürgerrecht gehört auch die Pflicht, zum Wohl der Gesellschaft beizutragen. Ökosysteme in der Schweiz sind heutzutage meist nicht mehr reine Natur, sondern von unseren Vorfahren gestaltetes Kulturland, gerade in den Alpen. Hier können Solar- und Windkraft auch eine behutsame Weiterentwicklung der Kulturlandschaft bedeuten. Und nicht zuletzt sollen sich 80 Prozent des Energiegesetzes ohnehin auf bereits bebauten Flächen im Mittelland abspielen, wo es auch aus Sicht der Natur Sinn macht, Flächen optimal für Wohnen/Arbeiten und Solar zu nutzen – oder noch besser: Energieverbrauch gleich ganz einzusparen. Dazu gehören dann auch kirchliche Liegenschaften, deren grosse Dachflächen – vielleicht mit veränderten denkmalrechtlichen Ansprüchen – optimal ökologisch genutzt werden können, ohne die Rechte der Natur weiter zu belasten. Mein persönliches Resümee ist also, das Energiegesetz als guten Kompromiss auch zur Reduktion des Klimawandels anzuerkennen.

© 2019 Tobias Grimbacher
13. Mai 2024 | 11:24
von Tobias Grimbacher
Lesezeit : ca. 1  Min.
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Ein Gedanke zu „Energiegesetz und Recht der Natur

  • stadler karl sagt:

    Der Zwiespalt zwischen Anthropozentrismus und “naturgerecht leben” reicht bis weit in die Antike zurück. Ein Beispiel bildet die Stoa, deren Philosophie im Grunde anthropozentrisch ausgesgtaltet ist, wie übrigens auch das Denken im Christentum, aber dennoch eine der wichtigstgen Tugenden darin besteht, “nauturgemäss” zu leben. In diesem stoischen Verständnis eines naturgemässen Lebens ist die Forderung mitenthalten, sich in die Umwelt gemäss den natürlichen Gegebenheiten einzufügen. Im Grunde eine immer aktuelle ethische Grundhaltung.

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