Heinz Angehrn

Die hysterische Gesellschaft

Dass man «das Kind nicht mit dem Bade ausschütten» soll, ist zwar noch eine sinnige und auch menschenfreundliche Redewendung, doch hat sie in einer zunehmend permanent aufgeregten Gesellschaft, die täglich nach neuen Sensationen, sprich Skandalen und Unkorrektheiten, giert, kaum noch eine Chance. Die boulevardähnlich auftretenden gedruckten Medien, die privaten Fernsehstationen, ja auch das Internet lechzen nach
– billigen Lösungen
– schnellen Schuldzuweisungen
– klare Verteilung Opfer-Täterrolle
– Rücktritten.
(Ich danke Ken Bruen für diese neue literarische Darstellungsmethode. Greetings to Galway!)

Beispiele:
a) Ein Frischling im Nationalrat, der Grüne Jonas Fricker, vergleicht die tierquälerischen LKW-Transporte von Schweinen durch ganz Europa mit den  Zügen, die damals nach Ausschwitz fuhren. Obwohl er rein sachlich sogar recht hatte, bricht ein Geschrei mit – vom Blick konzertiert – Rücktrittsforderungen aus; seine Partei kippt um und er tritt ab. Unverhältnismässig!
b) Monsieur Buttet, stramm wertkonservativer Politiker und Oberstleutnant der Armee, trinkt gern viel (was beim hohen Kader in meiner Erinnerung der Normalfall ist) und pöbelt vor dem Haus einer Ex herum. Obwohl hier zunächst therapeutische Gespräche nötig wären, bricht ein Geschrei aus … (w.oben); seine Partei windet sich.
c) Im Gefolge der »me too»-Kampagne graben nun alle möglichen (weiblichen wie männlichen) Menschen alte Geschichten aus, in denen ihnen böse Männer irgendwie zu nahe kamen. Statt dass da ausdifferenziert wird, was Gewalt war und was nicht, wo jemand im Schutzalter war und wo nicht, also was strafbar war und was nicht, bricht in jedem Fall ein Geschrei aus … (w.oben); die Medien haben ihren Spass, Menschen sind moralisch vorverurteilt.

Man möge doch bitte differenzieren! Was Herr Trump etwa gegenüber Bush junior zum besten gab, war zwar unappetitlich, aber kaum strafbar. Und wenn Herr Spacey junge Herren im Ensemble seines Theaters zum privaten Dinner lud, lag es in deren Händen (bzw. Fäusten), klare Verhältnisse zu schaffen. Ich weiss, dass ich mich mit folgendem Satz unbeliebt mache: Wer sich in Betten «hinaufschläft», zeigt ebenso wenig Charakter wie die, die dies ausnutzen!

Also: Ein lautes Pfui auf das verallgemeinernde Mediengeschrei. Ein Hoch übrigens wieder einmal auf die alte Tante NZZ! Es gelten im demokratischen Rechtsstaat folgende Prinzipen:
– die Unschuldsvermutung bis zum Gegenbeweis,
– das Recht eines/einer Jeden auf seine Menschenwürde,
– der Grundsatz «audiatur et altera pars»,
– der Anspruch auf Wiedergutmachung bei ungerechtfertigter Verleumdung.

[Apropos: Das war zudem mein erster Beitrag – es werden bis zur Abstimmung noch etliche folgen – gegen die unerträgliche «No Billag»-Initiative.]

6. Dezember 2017 | 06:00
von Heinz Angehrn
Lesezeit : ca. 2  Min.
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