Heinz Angehrn

Unfassbare Ungerechtigkeit

Ich nehme in diesem Beitrag Bezug auf die folgenden Ereignisse der letzten Tage:

  • Die Diskussionen nach der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens im Bistum München-Freising, insbesondere auch zur Falschaussage des emeritierten Papstes Benedikt, die von diesem bzw. seinem Umfeld nachträglich korrigiert wurde.
  • Die in der ARD ausgestrahlte Dokumentation «OutInChurch», das Coming-Out von 125 Katholiken/innen, die in der katholischen Kirche Deutschlands in verschiedenen Formen tätig sind, darunter etliche Priester und Ordensleute, manche immer noch anonym.
  • Die Reaktion des Bischofs von Essen, Franz-Josef Overbeck, auf diese Dokumentation, wobei er forderte, dass das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland zu revidieren sei.
  • Die Diskussion beim Talk «Anne Will» zu beiden Themen, wobei der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, teilnahm und Benedikt zu einer Entschuldigung aufforderte.
  • Das Interview mit Eugen Drewermann auf Youtube, in dem er seine Meinung äusserte, dass Johannes Paul II. es Ratzinger untersagt hatte, näher auf Meldungen von Missbrauch einzugehen.

    Aus allem ergibt sich eine Schlussfolgerung, die in ihrer Ungeheuerlichkeit kaum zu ertragen ist. Sie lautet in Kürze:

    Zuerst plakativ: Die katholische Kirche schützt Missbrauchstäter und wirft dafür ehrliche Menschen raus.
    Nun aber etwas argumentativer: Immer wieder wurde betont, dass Bischof und Bistumsleitung eine Verantwortung für ihre Kleriker und deren Lebensunterhalt tragen und aus dieser Verantwortung heraus das Gespräch mit gemeldeten Tätern suchten, sie ermahnten, zur Therapien rieten und sie dann über weite Strecken versetzten. Wenn Bistum und Bistumsleitung aber gemeldet wurde, dass ein Kleriker in einer Beziehung zu einem/r erwachsenen Frau/Mann stand, wurde ihm gedroht und er bei öffentlichem Stehen zu dieser Beziehung unehrenhaft aus Amt und Tätigkeit entlassen. Das war die Übung während Jahrzehnten. Welch unfassbares Unrecht!

    Man/n erlaube mir nun folgendes durchaus reales Gedankenspiel. Der psychiatrische Mitarbeiter in Münsterschwarzach, Wunibald Müller, unterschied schon vor Jahren zwischen pädophilen Priestern (einer kleinen Minderheit) und homosexuellen Priestern, die in ihrer emotional-sexuellen Entwicklung stecken geblieben waren und sich darum auf männliche Jugendliche fokussierten (der grossen Mehrheit). Müller sagte damals schon, dass die zweite Kategorie nur einige aufklärend-therapeutische Gespräche brauche, um diese Blockade überwinden zu können. Aber die Kirche bot eine ganz andere Alternative an. Die lautete: Wenn Du ehrlich zu Dir und zur Öffentlichkeit bist, musst Du gehen. Bleibst Du aber geheim-gehemmt, dann darfst Du bleiben.

    Nochmals (und Drewermanns neue Einleitung zu «Kleriker» aufgreifend): Nebst Jugendlichen als Opfern von unpassenden Avancen/Beziehungen sind es auch diese Priester, die als Opfer bezeichnet werden müssen. Wenn sie dann noch «gut katholische Priester» waren, also fromm und gehorsam, hatten sie gar keine Chance.
3. Februar 2022 | 12:00
von Heinz Angehrn
Lesezeit : ca. 2  Min.
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4 Gedanken zu „Unfassbare Ungerechtigkeit

  • Michael Bamberger sagt:

    Wie ich kürzlich schon an anderer Stelle erwähnt habe: Erst wenn sämtliche Akten des Vatikans und aller Bistümer weltweit unabhängigen Untersuchungskommissionen (beauftragt z.B. vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag) zugänglich gemacht würden, könnte sich das heute immer noch bruchstückhafte Bild des weltweiten kirchlichen Missbrauchsskandals vervollständigen. Dieser Schritt ist m.E. längst überfällig und unumgänglich, um überhaupt die Chance zu wahren, den Millionen von Opfern Weltweit einigermassen gerecht zu werden und die Täter und die Vertuscher zu benennen.

    • Hansjörg sagt:

      Mit Blick in die Vergangenheit stimme ich Ihren Aussagen vollständig zu.

      Was aber geschieht in der Zukunft?
      Ohne Systemanpassungen, wie Frauen in Priester- Bischofs- und Kardinalämtern, sowie der Aufhebung des Zölibats wird die kath. Kirche weiterhin neue Missbrauchstäter und Missbrauchsfälle generieren.

  • stadler karl sagt:

    Der erste Punkt, den Sie abhandeln, verlief offenbar nicht total anders wie im zivilen Strafrecht und zwar bis vor relativ kurzer Zeit. Wurde ein Erwaschener der sexuellen Handlungen mit einem/einer Minderjährigen (das bedeutet eine Person jünger als sechzehn Jahre, wenn es sich nicht gerade um ein eigentliches Abhängigkeitsverhältnis im Erziehungs- oder Bildungs- oder sonstigen Berufsbereich handelte), überführt, kassierte er in der Regel eine bedingte Gefängnis- oder Zuchthausstrafe mit einer bestimmten Probezeit, vielleicht verbunden mit einer Schutzaufsicht während der Probezeit oder mit einer richterlichen Weisung betr. Berufsausübung, Aufenthalt, ärztlicher Betreuung oder Verzicht auf alkoholische Getränke etc. Sonst passierte da auch nicht viel mehr. Erst im letzten Jahrzehnt wurde in der CH das Massnahmestrafrecht besser und verbindlicher ausgebaut, um u.a. auch in Fällen von sexuellem Missbrauch – insbesondere, wenn es sich um pädophil veranlagte Täter handelt – mögliche Opfer besser schützen zu können. Nach altem Recht kassierte in der Regel ein Täter erst im Wiederholungsfall eine unbedingte Gefängnis- oder Zuchthaustrafe, oftmals gekoppelt mit dem Widerruf der früher bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe. Die Muster sind sich, bei genauem Hinsehen, nicht so unähnlich und es ist auch nicht so, dass in dieser Zeit, als die Kirche in der Regel ihre Täter einfach straf- oder massnahmebedingt versetzte, im zivilen Bereich genügend effiziente Instrumentarien zur Verfügung gestanden hätten, um Opfer zu schützen. Dieses Umdenken fand auch im zivilen Bereich eigentlich erst richtig vor relativ sehr kurzer Zeit statt, gerade auch im Bereich der Prävention, wie z.B. im Hinblick auf Stellenbewerbungen im Heim- und Erziehungssektor oder für Funktionen in Jugend- und Sportbereich etc. Dieses Denken ist keineswegs so alt und hat wahrscheinlich auch ein wenig damit zu tun, dass sich im wissenschaftlichen Therapiebereich die Erkenntnis relativ spät durchsetzte, dass, wer an eigentlicher Pädophilie leidet, nur bedingt behandelbar, aber nicht im eigentlichen Sinne heilbar erscheint. Das ist eben das Tragische am Schicksal solcher Menschen. (Ich denke jetzt allerdings nicht an eigentliche organisierte pädophile Verbrechernetzwerke im Darknet mit Menschenhandel und unvortstellbaren Gewaltanwendungen) Auch Pädophile haben aber ihre sexuelle Präferenz so wenig selber gewählt wie die Heteros und die Schwulen. Unbesehen dieses Umstandes gilt es die Rechtsgüter von Kindern konsequent und auschliessslich zu schützen. Aber Pädophile, die im Strafvollzug einsitzen, sind wahrscheinlich irgendwie doppelt bestraft. Ich habe das erlebt, als ich nach dem Lizentiat in einer geschlossenen Strafanstalt als Praktikant Einsicht und als Wärter während einigen Monaten arbeitete. Diesbezüglich hat sich bis heute, wenn ich Klienten zuhöre, in dieser Subkultur kaum etwas geändert. Sie hocken teilweise im Knast nach wie vor auf der alleruntersten Hackstufe.

  • Es verstört zusehen zu müssen, dass nach all dem offenbar gewordenen Versagen der Kirchenleitung es noch immer «nicht möglich» ist, alternative Lebensgemeinschaften zu segnen.
    Zwischen Kirche und Öffentlichkeit, bzw. Rechtsstaatlichkeit besteht doch heute ein breiter Konsens darüber, was sexueller Missbrauch ist: Sex mit Minderjährigen, unter Druck von Abhängigkeit oder physischer und psychischer Gewalt.
    1. Warum kann die Kirche eine Lebensgemeinschaft nicht segnen (gut heissen), die auf Augenhöhe, gegenseitigem Respekt vor der Würde und Freiheit der Person und gegenseitiger Verantwortung füreinander gelebt wird? Vom Kern des Evangeliums müsste dies doch jedenfalls möglich sein!
    2. Warum entwickelt die Kirche – spätestens in der heute bestehenden Situation – nicht eine Theologie der Freundschaft? Wo Liebe ernsthaft gelebt wird (entsprechend Punkt 1), müsste dies doch sofort möglich sein. In der gelebten Nächstenliebe geschieht ja Begegnung mit Christus (vgl. Mt 25), da wird doch Gott selber offenbar (siehe z.B. Johannesbrief). Sie gehört doch vorrangig zur Erfahrung der “sakramentalen Struktur” der Schöpfung (wie die Kirche lehrt, vgl. auch Leonardo Boff)!
    3. Warum kann sich die Kirche nicht zu Herzen nehmen, dass jedes “Unter-die-Decke-Gucken” bei Menschen, die solche Freundschaft leben, ein grober sexueller und spiritueller Übergriff ist?

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