Das «normative Projekt des Westens»
In der «Gesellschaft-Beilage» der letzten NZZ am Sonntag fand sich ein beachtliches Interview mit dem deutschen Historiker und Philosophen Heinrich August Winkler (»Der Westen ist nicht zum Niedergang verurteilt», NZZ am Sonntag 07.01.2018, S.16-19) zum von mir hier schon im letzten Herbst mehrfach aufgegriffenen Thema, ob die Werte des Westens, wie sich etwa in der Virginia Declaration of Rights von 1776 und in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 finden, auch in der multikulturellen Welt des 21.Jahrhunderts als Leitideen erhalten bleiben werden. Winkler spricht davon als dem «normativen Projekt des Westens» und meint damit: unveräusserliche Menschenrechte, Gewaltenteilung, Volkssouveränität und repräsentative Demokratie.
Dann diagnostiziert er, dass dieses Projekt nicht nur von aussen bedroht ist, sondern dass die ganze Geschichte des Westens durch Kämpfe um die Aneignung oder Verwerfung dieses Projekts und durch eine Fülle von Verstössen gegen die eigenen Werte geprägt war. Es gebe auch kein «metahistorisches Gesetz», dass sich dieses Projekt weltweit durchsetzen müsse. Jedoch: Die Hauptbedrohung des Projekts stellt für ihn nicht Russland oder China dar, sondern der Westen selber in seiner Auseinandersetzung mit eigenen populistischen Tendenzen, die mit diesem Erbe nichts anzufangen wissen und nicht aus der Geschichte gelernt haben. Die Wut und Ohnmacht vieler Bürger/innen des Westens gegen Globalisierung und Zentralisierung, die sie als Bevormundung erleben, steht am Anfang ebenso wie das Sich-Ausgeliefert-Fühlen gegenüber dem Wüten des Neoliberalismus, der ganz Wenige reicher und ganz Viele etwas ärmer macht. Er fordert darum (in der Hoffnung auf ein erneutes Zusammengehen von Deutschland und Frankreich), dass ein System von «Check and Balances» neu errichtet werden müsse.
Dieser Diagnose eines weisen Mannes ist nicht viel hinzufügen ausser der etwas überheblichen Feststellung, dass unsere Schweizer Gesellschaft und Politik gut daran tat und tut, das Prinzip der Subsidiarität und das der Autonomie der kleinräumigen Gebiete aufrecht zu erhalten. Dazu gehört für den bekennenden SVP-Gegner, der hier schreibt, auch, dass wir keine fremden Richter/innen brauchen und wollen.
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Karl Stadler sagt:
Man muss weder ein erklärter SVP-Gegner noch -Anhänger sein: Aber “Fremde Richter” haben wir doch schon. Mit der europäischen Konvention für Menschenrechte anerkennen wir den EGMR in Strassbourg und unterziehen uns dessen Rechtsprechung. Über das Ganze gesehen fährt die CH ja gar nicht so schlecht damit, obwohl auch dieses Gremium ab und zu glaubt, sich in gewachsene, lokale und kulturelle Gegebenheiten einmischen zu müssen, ohne dass es die Substanz des Geistes von 1953, aus dem heraus die Konvention entstanden ist, wirklich zu verteidigen gälte. Eine allzu extensive Rechtsprechung jedenfalls, die mehr ins Politische eingreift denn der Erhaltung der “unveräusserlichen Menschenrechte” dient, ist der Sache gewiss nicht dienlich. Doch das kommt zwar sehr selten vor, aber es kommt ab und zu vor. Dass hingegen durch die Strassburger Rechtsprechung ein gewisser Rechtsstandard in Bezug auf die substantielle Menschenrechtslage in Europa gewährleistet bleibt, das kann doch kaum in Frage gestellt werden und dieser Umstand macht die Konvention ja auch so wertvoll, obwohl es einem manchmal wider den Strich eigener, lieb gewonnener Denkgewohnheiten und Haltungen läuft.
Hingegen das vor allem von der EU angepeilte institutionelle Rahmenabkommen mit der eingebauten Rechtsprechungsklausel ist gewiss nicht ganz geheuer und die SVP hat, trotz der Eingebundenheit der CH in den europäischen Markt, gewisss nicht nur unrecht, wenn sie befürchtet, dass die völkerrechtliche Souveränität je länger je mehr tranchenweise eingeengt wird. Es ist ein Dilemma, das zu lösen nicht voreilig nur im Sinne der EU geschehen sollte. Jedenfalls ist es ein Beispiel, das deutlich vor Augen führt, wie die Brüsseler Technokraten, trotz Küsschen-Posen von Juncker, es sehr wohl verstehen, von ihren föderalen Idealen und Offenheitsbekundungen nach Gutdünken abzurücken und zu demonstrieren, wer am längeren Hebel ist.
Karl Stadler sagt:
Ihr Beitrag ist mir heute noch einmal, ich weiss nicht warum, durch den Kopf gegangen. Die Wurzeln und ersten Ansätze des “Menschenrechtsdenkens” sind nach meiner Meinung im Grunde recht alt, reichen bis in die Antike zurück. Natürlich nicht in der differenzierten Form, wie sie in der Neuzeit, der Aufklärung und der Moderne ausgebildet wurden, wie wir sie heute kennen. Kant jedoch zehrte in seiner praktischen Philosophie (“Kritik der praktischen Vernunft” oder “Metaphysik der Sitten”) ganz gewiss von der Antike und deren philosophischen Denknungsart, nicht zuletzt von der auch im römischen Imperium relativ stark präsenten Stoa. Natürlich nicht in der modernen Form wie in der amerikanischen Declaration of Rights, der französischen Déclaration des droits de l’homme et du citoyen oder etwa der EMRK. Auch das Denken von Montesqiueu war den Griechen und Römern in dieser Form noch nicht bekannt. Aber das Substantielle des Menschrenchtsdenkens, so meine ich, nahm dennoch damals, bei der griechisch-römischen Stoa, ihren Anfang. “…itaque natura sumus apti ad coetus, concilia, civitates. mundum autem censent regi numine deorum, eumque esse quasi communem urbem et civitatem hominum et deorum, et unum quemque nostrum eius mundi esse partem; ex quo illud natura consequi, ut communem utilitatem nostrae anteponamus…” Das sind Worte, die Marcus Tullius Cicero in “De finibus bonorum et malorum” seinem fiktiven Gesprächspartner Cato in den Mund legt, welcher damit auf die stoische Denktradition seit Zenon und Chrysippos Bezug nimmt. Wenn man sich vor Augen hält, wie bereits lange vor unserer Zeitrechnung die Idee des “bonum commune”, die Welt als Wohnstätte aller Menschen in einer kosmopoitischen Bedeutung, manche Denker beschäftigte, realisiert man eigentlich erst, wie aktuell die Überlegungen dieser Menschen waren. Und der entscheidende Nährboden für das Menschenrechtsdenken, insbesondere für den zentralen Begriff der “Menschenwürde”, wurde, trotz Sklavenwirtschaft, bereits damals vorbereitet, nicht erst mit der Ausbildung der Gewaltenteilung oder der Demokratie im modernen Sinne. Das ist jedenfalls meine Meinung.