Keine Einbürgerung: wegen zu viel «Schweizer Werten»
Wer Schweizer Bürger/Bürgerin werden will, muss traditionelle schweizerischen Werte leben. Heisst es. Doch in der Wirklichkeit kann gerade dies eine Einbürgerung verhindern.
Ein Bekannter von mir ist gut in die schweizerische Gesellschaft integriert. Er hat eine feste Anstellung und arbeitet zur Zufriedenheit aller. Ausserdem ist er ein treu besorgter Vater für seine drei Kinder, das jüngste rund ein Jahr alt. Er hat eine nette Frau, die gut für ihre Kinder sorgt.
Doch gerade dies wird der Familie zum Verhängnis. Auf die Frage, warum er noch keinen Schweizer Pass habe, obwohl er sich seit Jahren darum bemüht, sagt er mir: «Mein Frau müsste wenigstens eine 50-Prozent-Anstellung haben.»
Bisher dachte ich immer: Jene, die in der Ausländer/Einbürgerungsfragen einen harten Kurs fahren, verteidigen traditionelle Werte. So etwa «Die Frau gehört an den Herd.» «Mütter, die nicht voll und ganz für ihre Kinder da sind, sind Rabenmütter.»
Offenbar habe ich mich getäuscht. Wer zu treu und redlich traditionelle schweizerische Werte lebt, hat es schwer, ein richtiger Schweizer, eine richtige Schweizerin zu werden.
Die Rechte sämtlicher Texte sind beim Katholischen Medienzentrum. Jede Weiterverbreitung ist honorarpflichtig. Die Speicherung in elektronischen Datenbanken ist nicht erlaubt.




Karl Stadler sagt:
Zweitverdiendende Mütter gelten, solange es die familiäre Situation zulässt, nirgends als Rabenmütter. Das wäre mir völlig neu. Das war vielleicht in den 60er Jahren noch so. Opposition besteht in eher konservativen Kreisen lediglich dagegen, dass mit institutionellen Einrichtungen flächendeckende Trends gefördert werden sollen, dass, kaum ist ein Kind auf der Welt, dieses stante pede während des Tages in eine Krippe verfrachtet werden soll. Und dieser Trend weist sehr wohl auch seine problematischen Seiten auf. Hört man dann und wann gewissen Diskussionen zu, gewinnt man ja wirklich den Eindruck, Platons “Politeia” sei in den Grundsätzen in die Verfassung aufgenommen worden. Wenn beispielsweise Parteien wie die FDP, der ich übigens selber angehöre, sich fast ausschliesslich auf den Aspekt des “Humankapitals” fokussieren, oder wenn teilweise die Linken, ideologisch aufgeladen, sofort die Keule der Rückständigkeit schwingen, wenn jemand die Frage aufzuwerfen wagt, dass die Kinder zumindest in einer ersten Phase so weit als möglich von einem Elternteil persönlich betreut werden sollten, vermögen sich manche für solchen Fortschrittsglauben nicht richtig zu erwärmen.
Und dann gibt es halt die Verhältnisse, wo ein Einkommen allein kaum ausreicht und der zweite Elternteil relativ bald hinzuverdienen muss. Aber das hat nach meiner Ansicht primär mit der Einbürgerung nichts zu tun. Sowohl im geltenden wie im neuen Einbürgerungsrecht, welches anfangs 2018 auf Bundesebene in Kraft treten wird und als Vorgabe für die Revision der kantonalen Gesetzgebungen dient, gilt es nicht als Integrationskriterium, dass eine Frau und Mutter am Erwerbsleben teilnimmt. Jedoch wird erwartet, dass die Einbürgerungswilligen soweit als möglich am Erwerbsleben teilnehmen, um selber für den eigenen Unterhalt sorgen zu können. Diese Anforderung gilt jedoch genauso für die Alteingesessenen und hat vorerst keineswegs mit der Einbürgerung zu tun. Dass jedoch dem Grundsatze nach nur eingebürgert wird, wer für den eigenen Unterhalt, soweit ihm dies möglich ist, selber aufkommt, das trifft schon zu und dieser Grundsastz wird auch im neuen Recht gelten. Es handelt sich dabei jedoch absolut nicht um einen typisch schweizerischen Wert. Und die gesamte Fragestellung hat mit der anstehenden Vorlage betreffend erleichterter Einbürgberung von Terzos und Terzas nichts zu tun.
Karl Stadler sagt:
Noch einmal zurück zum Ihrem Thema “Schweizer Werte”: Wenn man es recht bedenkt, gerade aus einer eher konservativen Sichtweise, dann will einem scheinen, dass es zumeist relativ schwierig ist, zu bestimmen, was jetzt eigentlich Werte sind, die als “schweizerisch” bezeichnet werden können oder müssen? Natürlich gibt es gewisse Gepflogenheiten, Brauchtum, Folklore, die in hiesigen Landen typisch sind und die bei Einbürgerungskandidaten und -kandidatinnen vielleicht nicht vollkommen unbekannt sein sollten, damit sie mit den Alteingesessenen nicht nur über das Wetter sich zu unterhalten brauchen. Dass auch die Sprache ein Schlüssel für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ist oder fundamentale Grundkenntnisse der hiesigen Rechtsordnung, oder dass man auf typisch hiesige Art fluchen können sollte, ist sicher unbestritten und eine Selbstverständlichkeit. Ïm Zusammenhang mit der anstehenden Vorlage der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation ist dies übrigens kaum ein Problem. Diese jungen Leute kennen unsere Alltagsgewohnheiten und Vorlieben bestens und haben sich in die “schweizerischen Verhältnisse” eingegliedert, wie es im derzeit noch geltenden BüG heisst oder sich mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut gemacht, wie es im revidierten Bundesrecht formuliert ist. Also die erleichterte Einbürgerung sollte eigentlich gar kein umstrittenes Thema mehr sein.
Jedoch, was substantielle “typisch schweizerische” Werte sind, um das Leben des Alltags bewältigen und gleichzeitig ein wenig Wohlbefinden bewahren zu können, scheint bei allem intensiven Nachdenken nicht klar zu sein. Wenn es auch Ausnahmen geben mag: In Bezug auf sehr viele wirklich tragende Werte, die als “abendländisch”, “westlich” oder gar “schweizerisch” deklariert werden, wage ich zu behaupten, dass ihnen unter einer anthropologischen Betrachtungsweise zumeist ein fast universeller Charakter zukommt in dem Sinne, dass solche Werte die Zugezogenen eben gerade nicht gelehrt werden müssen, selbst wenn sie oberflächlich diese Werte teilweise unter etwas verschiedenen Ausformungen leben.