Zweidrittel-Mehrheiten: wofür und wofür nicht?
Angesichts des Abschlussdokumentes der ausserordentlichen Bischofssynode und insbesondere der Abstimmungszahlen macht sich bei vielen Menschen Enttäuschung breit. Zwar war bei der aktuellen Synode keine Entscheidung zu erwarten. Doch als bekannt wurde, dass eine abschliessende Relatio verabschiedet würde, hatten viele auf Aussagen gehofft, die eine Offenheit für Reformen erkennen lassen würden. Die Aufmerksamkeit fixierte sich dann – zu Unrecht – ganz auf jene drei Stellen, die in der Abstimmung keine Zweidrittel-Mehrheit erhielten.
Bei den strittigen Texten handelt es sich um die Nummern 52, 53 und 55. Dabei stehen in Nr. 52 und 53 Aussagen, die ohne jegliche Entscheidung lediglich dokumentieren, dass es in der Synode eine Diskussion über die Situation der nach Scheidung Wiederverheirateten gab. Sprechen sich diejenigen, die gegen diesen Text votierten, implizit gegen ihre Mit-Bischöfe aus, die auf ein Problem hinwiesen? Sprechen sie ihnen gewissermassen das Artikulationsrecht ab? Das wäre fatal.
In Nr. 55 fand zum Thema Homosexualität eine im Vergleich zum Zwischenbericht wesentlich zurückhaltendere Formulierung keine Zweidrittel-Mehrheit. Hat eine Minderheit diesen Kompromiss nicht honoriert, obwohl sogar per Zitat die Kontinuität mit bisherigen lehramtlichen Aussagen gesucht wurde? Eine ähnliche Ablehnung einer Kompromissformulierung zur Unfehlbarkeit durch die damalige Minderheit führte im I. Vatikanum zu harschen Reaktionen der damaligen Mehrheit.
Nun kann man die Abstimmungsergebnisse unterschiedlich lesen. Die genannten Texte, die (implizit) die Weiterführung der Diskussion hinsichtlich der beiden Themen offenhalten wollen, fanden keine Zweidrittel-Mehrheit; doch gab es auch keine Zweidrittel-Mehrheit gegen diese Texte und somit gegen die Weiterführung der Diskussion. Deswegen ist die Entscheidung des Papstes, dass auch diese Textpassagen in der Relatio verbleiben sollen, eine in der Beratung der Synode gut fundierte Entscheidung. Angesichts der Komplexität des Themas kann es nicht sein, dass die Offenheit, für die zahlreich vorgetragenen Problemanzeigen Lösungen zu suchen, stärker begründungspflichtig ist als das Beharren.
Es ist zu hoffen, dass die Zeit bis zur nächsten Synode für eine seriöse Diskussion genutzt wird. Dafür sollte auch die Ehetheologie von Gaudium et spes und die konziliare Debatte darüber konsultiert werden. Eine stärker theologisch fundierte Reflexion könnte zeigen, dass die geäusserten Reformvorschläge nicht auf eine oberflächliche Anpassung an «Zeitgeist» hinauslaufen, sondern unter anderem mit Bruchstellen der überkommenen Ehetheologie und Sexualethik zu tun haben.
(emf)
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