Wie die Macht der Päpste beschränkt wurde
Sie kann recht subversiv sein, die Kirchengeschichte. Dies zeigt das neue Buch von H. Wolf: «Krypta – Unterdrückte Traditionen der Kirchengeschichte»; oder auch der bereits gestern zitierte Artikel des gleichen Autors.
Wolf erklärt, was ein Konsistorium ist. Und dass dieses die monarchische Gewalt des Papstes praktisch unterlaufen hat:
«Die Kardinäle hatten seit der Synode von Sutri 1046 entscheidend an Einfluss gewonnen: Damals setzte Heinrich III. drei konkurrierende Päpste ab und läutete mit Suidger von Bamberg, der sich Clemens II. nannte, die Ära des sogenannten Reformpapsttums ein. Der Kaiser versuchte, der Reform in Rom Dauer zu verleihen, indem er für eine Aufwertung des Kardinalskollegiums sorgte, das ebenfalls mit Männern der Reform von nördlich der Alpen besetzt wurde. Dadurch stand dem Papst ein ständiger Senat an der Seite, der ihn in allen wichtigen Fragen beraten, kontrollieren und vor allem auf Reformkurs halten sollte.
Die Zahl der Kardinäle schwankte damals zwischen zwölf und fünfundzwanzig, so dass es sich stets um eine überschaubare Gruppe handelte. Als geeignete Form für die Mitwirkung des Kardinalskollegiums etablierte sich das Konsistorium, in dem sich alle in Rom anwesenden Kardinäle mit dem Papst trafen. Es tagte wenigstens dreimal in der Woche, in manchen Phasen auch täglich. Der Papst musste den Kardinälen über die anstehenden Entscheidungen berichten und sie mit der Frage «Quid vobis videtur?» – «Welche Ansicht habt Ihr zu dieser Sache?» – um ihre Meinung bitten.»
Wolf stellt dann die grundsätzliche Frage, «welche Entscheidungen überhaupt an der Kurie getroffen werden müssen, sind deren Mitglieder doch oft weit von den Problemen der Seelsorge in den Ortskirchen entfernt. Abhilfe könnte das Prinzip der Subsidiarität schaffen, das Papst Pius XI. 1931 mustergültig ausformulierte: «Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstösst es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.»
Vielleicht können ja bald auch in der katholischen Kirche Fragen dort entschieden und gelöst werden, wo sie entstehen, etwa die Auswahl geeigneter Bischofskandidaten, der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen, die Gemeindeleitung durch Laien und die Predigterlaubnis für Laientheologen oder ökumenische Gottesdienste aus Anlass von Vereinsjubiläen am Sonntagvormittag.
Auch hier: Papst Franziskus lässt hoffen ….
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