Walter Ludin

Wer ist unfehlbar: der Papst oder das Volk Gottes?

Vor Jahren klagte der damalige Bischof von Basel, der Katholische Frauenbund habe sich ein «paralleles Lehramt» angemasst. Ich habe darauf in einer Glosse daran erinnert, dass der Geist Gottes im Buch Joel auch «auf die Mägde ausgegossen wurde». (Der Text stand dann in meiner Glossensammlung des NZN-Verlags und gab dem Werklein auch den Titel «Wenn Mägde prophetisch reden»)
Daran erinnerte ich mich wieder, als die Laien-Initiative Österreichs den Aufsatz der Kirchenrechtlerin Sabine Demel» zustellte: Sensus fidelium: Der Glaubenssinn des ganzen Gottesvolkes.Fromme Floskel oder erfahrbare Wirklichkeit?
Hier ein Abschnitt daraus:
Die dezidierte Aussage des Konzils, dass ,,die Gesamtheit der Gläubigen … im Glauben nicht irren[kann]», macht in aller Klarheit deutlich, dass die Irrtumslosigkeit bzw. Unfehlbarkeit der Kirche eine Eigenschaft der Gesamtheit ist und nicht nur und nicht primär eine Eigenschaft des Papstes. Vielmehr muss umgekehrt formuliert werden: Die Unfehlbarkeit des Papstes ist Ausdruck der Unfehlbarkeit der Kirche als Ganzes. Und nur um aktionsfähig zu sein, bedarf die Unfehlbarkeit der gesamten Kirche der Unfehlbarkeit des Papstes. Anders gesagt: Die Unfehlbarkeit des Papstes verdankt sich ausschliesslich der Notwendigkeit in entscheidenden Situationen diese Unfehlbarkeit der Gesamtheit auch zum Ausdruck bringen zu können. Deshalb gilt: Die Kirche ist nicht unfehlbar, weil sie einen unfehlbaren Papst hat. sondern der Papst ist unfehlbar, wenn er und insoweit er den Glauben der Kirche verbindlich vorträgt. Das ist auch die eigentliche Sinnspitze des Unfehlbarkeitsdogmas, das auf dem I. Vatikanischen Konzil (1869/70) definiert worden ist.(…) Demzufolge stehen das Dogma über die päpstliche Unfehlbarkeit des I, Vatikanischen Konzils und die Lehre vom Glaubenssinn aller Gläubigen des II. Vatikanischen Konzils nicht in Widerspruch zueinander, sondern zielen vielmehr auf ein und dieselbe Grundaussage: Jede lehramtliche Entscheidung und Verkündigung ist auf einen Prozess der gemeinsamen Entscheidungsfindung und damit auf einen Dialog mit den Gläubigen verwiesen und angewiesen. Nicht nur aus taktischem, sondern aus zutiefst theologischem Grund muss die ,,lehrende Kirche … also erst die hörende Kirche reden lassen, damit diese auch wirklich hören kann. Andernfalls gibt sie Antworten, wo keine Fragen bestehen, während die gestellten Fragen unbeantwortet bleiben,» Und noch zugespitzter formuliert: Jeder Vertreter des kirchlichen Lehramtes «kann Gott gegenüber ungehorsam werden, wenn er nicht auf das Gottesvolk horcht’.
(Fortsetzung folgt)

19. Juli 2014 | 01:03
von Walter Ludin
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