Warum der 25. September?
Im deutschen Sprachgebiet wird Bruder Klaus am 25. September gefeiert; als nicht gebotener Gedenktag im benachbarten Ausland, in der Schweiz als Hochfest, schliesslich trägt er bei uns den Titel Landespatron. Und im Kanton Obwalden ist der 25. September gar gesetzlicher Feiertag! Verstorben ist Niklaus von Flüe jedoch am 21. März 1487. Unter diesem Datum steht er auch im Martyrologium Romanum und in manchem Lexikon.
Tatsächlich wurde der damals noch Selige am 21. März gefeiert. Wie also fand Bruder Klaus zum
25. September? Für eine abschliessende Erklärung wären weitere Recherchen nötig. Derzeit lässt sich soviel sagen:
Die Heiligsprechungsbulle Pius XII. dekretiert am 15. Mai 1947: «Wir bestimmen, sein Gedächtnis sei jährlich von der ganzen Kirche an seinem Todestag, am 21. März (…) frommer Verehrung zu feiern.» Kaum zwei Wochen später erfolgte die Änderung des Festdatums: «Die Ritenkongregation erlaubte durch Dekret vom 23. Mai 1947 die Feier des Bruder-Klausen-Festes am 25. September (SKZ 1947, Nr. 25). Was damals wohl hinter den Kulissen abgelaufen sein mag zwischen Postulator, Bischof von Chur, Nuntius, Obwaldner Regierung, Staatssekretariat und der Ritenkongregation?
In der Erinnerung befragter älterer Einheimischer wurde das neue Datum mit Verwunderung aufgenommen und als willkürliche Setzung empfunden. Dass man ein anderes Datum suchte, leuchtet freilich schon deshalb ein, weil der 21. März regelmässig in die Fastenzeit fällt und häufig genug gar in die Karwoche. Zudem war er vom heiligen Benedikt von Nursia prominent belegt. Den Sommer hat man bei der Suche mutmasslich übersprungen, weil dann zahlreiche direkte Nachfahren und Verehrer jeweils «z’Alp» sind. Warum aber der 25. September? Er hat keinerlei Anhaltspunkte in der Biographie von Niklaus von Flüe.
Am plausibelsten ist das Argument, man habe ein freies Datum gesucht, das möglichst nahe am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag zu liegen kommt. Dieser wird seit 1832 am dritten Sonntag im September begangen. Damit wurde der Friedensheilige, der die Eidgenossenschaft mit seinem Rat 1481 vor dem Bürgerkrieg bewahrte, in nächste Nähe zum staatlich verordneten Bettag gerückt.
Dies Jahr liegen genau neun Tage zwischen den beiden Festen. Zeit für eine Novene!
Fr. Peter Spichtig op
Literatur: Zum Bettag vgl. jetzt Eva-Maria Faber/Daniel Kosch (Hrsg.): Dem Bettag eine Zukunft bereiten. Geschichte, Aktualität und Potential eines Feiertags. Zürich 2017.
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