Konzilsblogteam

Vertagte Abstimmung über die Religionsfreiheit

Am 17. November 1964 wird mitgeteilt, dass der Text über die Religionsfreiheit im Hinblick auf eine für den 19. November vorgesehene Abstimmung ausgeteilt würde. Am Folgetag aber wird angekündigt, dass am 19. November darüber abgestimmt werde, ob die Konzilsväter eine Verschiebung der Abstimmung über den Text zur Religionsfreiheit wünschen, um den inzwischen stark veränderten Text besser studieren zu können.
Verständlich einerseits, denn eine so wichtige Sache verlangt eine genaue Reflexion. Doch andererseits stecken dahinter unverkennbar Manöver von Gegnern dieser Erklärung über die Religionsfreiheit.
Am 19. November, dem sog. «Schwarzen Donnerstag», wird bekannt gegeben, dass es (ohne Abstimmung über eine Verschiebung) kein Votum über diesen Text geben werde. Auf diese Ankündigung hin applaudieren die einen, die Mehrheit reagiert negativ. «Man müsste auf eines der früheren Konzilien zurückgreifen, wie das von Trient, als ein zorniger Bischof am Bart eines anderen zog, um ein Beispiel für die von Konsternation, Empörung und Unordnung geprägte Szene zu finden, die sich an diesem denkwürdigen Morgen abspielte» (Ry 418). Den Beschreibungen nach stehen viele Bischöfe, eingeschlossen Moderatoren, erregt von ihren Plätzen auf, um die neue Situation mit anderen zu besprechen. Spontan entsteht eine handgeschriebene Petition an die Adresse von Paul VI., noch in der dritten Session für eine Abstimmung in dieser Sache zu sorgen. Die Redner, die gerade über die Konzilsvorlage über die christliche Erziehung sprechen, finden kaum noch Aufmerksamkeit.
Obwohl die Abstimmung vertagt ist, hält Bischof De Smedt dennoch eine Relatio zu der Erklärung über die Religionsfreiheit, die mit grossem, demonstrativem Applaus bedacht wird – «der längste Applaus […], den ein Beitrag auf dem Konzil überhaupt je erhielt» (A 4,467).
Am 20. November 1964 wird im Namen von Papst Paul VI. die Verschiebung der Abstimmung bestätigt, jedoch die Diskussion des Themas Religionsfreiheit gleich zu Beginn der vierten Konzilssession angekündigt (vgl AS 3/8,555). Rückblickend ist die Erregung der Konzilsväter verständlich, die Verschiebung jedoch dem Text zuträglich. Auch Experten hielten den vorgelegten Text für noch nicht ausgereift. 1965 wird über einen verbesserten Text abgestimmt werden können.
(emf)

17. November 2014 | 00:03
von Konzilsblogteam
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