Konzilsblogteam

Verrat der Übersetzung

Auch nach der Promulgation der Offenbarungskonstitution Dei Verbum am 18. November 1965 ging der Streit weiter – nun auf der Ebene der Übersetzungen.
DV 11 spricht (in der offiziellen deutschen Übersetzung) von der Wahrheit der Bibel, «die Gott um unseres Heiles willen (Deus nostrae salutis causa) in heiligen Schriften aufgezeichnet haben wollte». Damit wurde die in der Bibel enthaltene Wahrheit differenziert: Nicht in jeder Hinsicht muss die Schrift buchstäblich für wahr genommen werden (etwa in naturwissenschaftlichen Belangen), vielmehr geht es um die Wahrheit, die Gott um unseres Heiles willen in ihr aufgehoben wissen sollte.
In einer ersten englischen Übersetzung hiess es nun aber: «God, the author of our salvation, had desired to confide truth to the sacred books». Damit war die Differenzierung umgangen; es geht wieder schlechthin um Wahrheit. Die Übersetzung wurde formell in der Theologischen Kommission zur Diskussion gestellt und korrigiert. Ein Versuch, eine wichtige Aussage der Offenbarungskonstitution nachträglich auszuhebeln, wurde so unterbunden. Die offizielle englische Übersetzung lautet nun: «The books of Scripture must be acknowledged as teaching solidly, faithfully and without error that truth which God wanted put into sacred writings for the sake of salvation».
(emf; vgl. Ry 544)
 

1. Dezember 2015 | 00:03
von Konzilsblogteam
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