Verantwortung und Sorge des Episkopats für die Gesamtkirche
P. Wilhelm Duschak SVD schreibt am 29. Januar 1963 Kardinal Döpfner einen Brief, in dem er angesichts der «ungeheuren Bedeutung des II. Vatikanischen Konzils» den Gedanken einer rechtlichen Regelung für periodisch einzuberufende Konzilien vorträgt. «Es wirkt bedrueckend, dass all dies nur durch einen gluecklichen Einfall (‹ex inopinato› wie der Heilige Vater selbst sagte) oder wohlwollender gesagt durch eine besondere und ploetzliche Erleuchtung zustande kam» (Dö 358). Während regelmässig Provinzialkonzilien und Diözesansynode vorgeschrieben seien, sehe der Codex für das Plenarkonzil keine Periodizität vor. Duschak hält es für sinnvoll, im «Klima des jetzigen Konzils» eine solche Periodizität einzuführen. Anfang März wird Döpfner Duschak eher verhalten antworten. Er fürchtet, das Konzil könne zu einer «bloss formalen Institution herabsinken». Wichtiger scheint ihm ein gutes Funktionieren der Bischofskonferenzen und den Austausch zwischen den einzelnen Konferenzen. «So würde sich ganz von selbst die Verantwortung und Sorge des Gesamtepiskopats für die Gesamtkirche immer wirksamer realisieren lassen. Es wäre dann noch zu überlegen, auf welchem Weg sich eine fortdauernde Mitarbeit des Gesamtepiskopats in der Regierungstätigkeit der römischen Kurie erreichen lässt» (Dö 383).(emf)
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