Konzilsblogteam

Unerledigtes fürs neue Jahr

Drei Konzilstexte scheinen am Ende des Jahres 1964 an seidenen Fäden zu hängen: die Konstitution über die Offenbarung, die Erklärung zur Religionsfreiheit und das Schema XIII. Papst Paul VI. hatte zum Abschluss der Konzilssession angekündigt, dass das Konzi mit der vierten Sitzungsperiode abgeschlossen würde.
Gerade auf das Schema XIII übt diese Perspektive Druck aus. Der Generalsekretär des Konzils Felici warnt im Dezember vor einer thematischen Ausweitung des Schemas und plädiert für eine Verschlankung, um manche Fragen eher nachkonziliaren Kommissionen zu überlassen. Demgegenüber postulieren andere eine Unterbrechung des Konzils, um eine Vertiefung diverser Themen zu ermöglichen und erst dann das Konzil zum Abschluss zu bringen.
In einem Memorandum, das am 23. Dezember 1964 an den Papst gesandt wird, unterteilt Felici die noch ausstehenden Konzilstexte in drei Gruppen: solche, über die nur noch abgestimmt werden müsse, solche, bei denen nur über Änderungsanträge abgestimmt werden müsse und solche, die noch zu diskutieren seien.
Am 30. Dezember 1964 findet eine nur wenige Tage zuvor zusammengerufene Sitzung der Leitungsorgane des Konzils statt. Infolge dieser kurzfristigen Einberufung fehlen an der Sitzung diverse Mitglieder. Im Anschluss an die Sitzung wird als Zeitpunkt der letzten Konzilssession der Herbst 1965 vorgeschlagen. Schema XIII soll auf die «charakteristischen und wesentlichen Grundlinien reduziert» werden. Fragen, die der Papst sich vorbehält, sollen vermieden werden.
(emf; vgl. A 4,567-580)

2. Januar 2015 | 00:03
von Konzilsblogteam
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