Konzilsblogteam

«... um nicht der protestantischen Gefahr zu verfallen»

Am 27. März 1963 steht auf der Traktandenliste der Koordinierungskommission unter anderem das Schema «Über die göttliche Offenbarung». Kardinal Liénart, der Bischof von Lille (Belgien), trägt einen vorsichtig optimistischen Bericht vor. Er lobt die Arbeit der sogenannten «Gemischten Kommission» (zu der Mannschaft von Kardinal Ottaviani war noch jene – bibeltheologisch und ökumenisch ausgerichtete – des «Einheitssekretariats» von Kardinal Bea dazugekommen) und hält die inhaltlich gefundenen Kompromisse für tragfähig. Er schliesst seinen Bericht: «Nach langen Diskussionen hat die Gemischte Kommission einen Text des ersten Kapitels des Schemas verabschiedet, der sich mit den früheren Konzilien im Einklang befindet. Ich schlage deshalb vor, dass unsere Kommission [also die ‹Koordinierungskommission›] die Arbeit der Gemischten Kommission für lobenswert erklärt und das Schema zur Konstitution über ‹Die göttliche Offenbarung› in seinem gegenwärtigen Zustand approbiert».
Bereits die anschliessende Diskussion machte tiefgreifende theologische Unterschiede deutlich, die eine Fortsetzung der Arbeit an diesem Text zu blockieren drohten. So bemängelte Kardinal Confalonieri, dass die heilige Schrift, die Tradition und das kirchliche Lehramt in einem Atemzug genannt würden. Seiner Meinung nach seien die heilige Schrift und die Tradition «eine Sache und das Lehramt eine andere». Ottaviani konterte, dass die Formulierungen über die Bedeutung des Lehramt mit Bedacht gewählt worden seien, «um zu vermeiden, der protestantischen Gefahr zu verfallen» (AS 5/1,449).
Bis zu einer grundsätzlichen Klärung der offenbarungstheologischen Fragen und einer Darstellung des Themas in einem neuen (nicht antiprotestantisch-kontroverstheologisch geprägten) Horizont, war es noch ein weiter Weg.
(Hanjo Sauer)

27. März 2013 | 00:15
von Konzilsblogteam
Lesezeit : ca. 1  Min.
Teilen Sie diesen Artikel!