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Mit Blick auf den Wiederbeginn der Konzilssitzungen am 29. September 1963 beginnen verschiedene Personengruppen sich zu rüsten – auch die Konzilstheologen. Manche werden von ihren Bischöfen wiederum zur Mitarbeit gebeten, andere werden neu ernannt.
Kardinal Julius Döpfner hatte für die erste Konzilssession eigentlich Karl Rahner als persönlichen Berater mitnehmen wollen – doch dieser wurde ihm im Frühjahr 1962 von österreichischer Seite abgeworben (vgl. Konzilsblog vom 25.8.2012). Die Korrespondenz lässt weitere Kontaktaufnahmen erkennen. Joseph Pascher rät im Juni, der Kardinal bräuchte doch keinen ständigen Sonderberater, wenn er sich jeweils mit Bischof Volk gut besprechen würde und seinen Sekretär Dr. Gerhard Gruber konsultiere (Dö 240). Obwohl Döpfner in seiner Antwort diesen Vorschlag gutheisst (Dö 245), fragt er am im September 1962 noch den Moraltheologen Bernhard Häring an. Eine Antwort findet sich nicht in der Korrespondenz. Sicher ist, dass der Redemptorist ohnehin als Theologe in Konzilskommissionen mitarbeitet.
Für die zweite Konzilssession hat Döpfner nun den Kirchenrechtler Klaus Mörsdorf gewinnen können und dankt ihm Mitte September 1963 brieflich für seine Bereitschaft, ihn als Theologe nach Rom zu begleiten. Die Reise solle er so einrichten, wie es für ihn am angenehmsten sei (vgl. Dö 507f). Wenig später bittet Döpfner den Vorsitzenden der Koordinierungskommission Amleto Cicognani um die Ernennung von Mörsdorf als Konzilsperitus (nur diese, nicht sämtliche persönliche Berater der Bischöfe, hatten das Recht, an den Konzilssessionen teilzunehmen) (Dö 511f).
(emf)

11. September 2013 | 00:08
von Konzilsblogteam
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