Bruder Klaus und Gefährten

«Stanser Verkommnis»: Politischer Bund ja, sakraler Bund (noch) nicht

Hatten Luzern richtig geahnt und deshalb acht Delegierte (statt zwei) nach Stans geschickt (siehe Bruderklausen-Blog vom 18. Dezember 2017)? Während der Bündnisvertrag der acht Orte (das eigentliche «Stanser Verkommnis») gemäss der Fassung vom 30. November 1481 (siehe Blog vom 24. November 2017) verabschiedet wurde, verlangten die Länderorte in den Verhandlungen vom 21. Dezember 1481 für den separaten Bündnisvertrag mit Freiburg und Solothurn weitere Zurücksetzungen, Freiburg dagegen einen besseren Vertrag.

Der lange Kampf um die volle Gleichberechtigung

Die definitive Fassung, die erst nach einem Machtwort des Ranfteremiten von den Länderorten akzeptiert wurde, brachte beiden Seiten kleine Anpassungen, blieb in der Substanz aber unverändert: Die beiden neuen Orte durften ohne die Zustimmung der Mehrheit der Eidgenossen keine neuen Bündnisse abschliessen und bei Streitigkeiten mit einem auswärtigen Gegner hatten sie die Vermittlung der Eidgenossen anzunehmen. Gestützt auf diese Zweitrangigkeit (auch Glarus hatte mehr als 100 Jahre kämpfen müssen, ehe sie dieselben Rechte wie die übrigen Orte erhielten) stellten die Länderorte zweimal (1492 und 1493) den Antrag, die beiden neuen Orte als ständige Mitglieder der Tagsatzung auszuschliessen. Spätestens 1495 waren sie dank der Unterstützung der Städte wieder permanent dabei, auch wenn es hie und da wieder ‹krachte›.

Besonders empfindlich traf Freiburg und Solothurn, dass sie den Eid auf den gemeinsamen Bund nicht mit den acht (alten) Orten schwören durften. Basel und Schaffhausen, die 1501 in den Bund der Eidgenossen aufgenommen wurden, ging es genauso. Sie alle gehörten zum politischen, nicht aber zum sakralen Bund der Eidgenossen.

Reformation erleichterte den definitiven Durchbruch

Das änderte sich erst in der Zeit der Reformation. 1525 konnten sich die acht alten Orte nicht mehr auf eine gemeinsame Eidesformel einigen, weshalb die katholischen Orte, damals alle Orte ausser Zürich und Basel, auf den 25. Juli 1526 zu einer neuen Zeremonie einluden, erstmals mit Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell als gleichberechtigte Mitglieder. Endlich war der lange Kampf um Gleichberechtigung gewonnen.

Eigentlich ist es normal, dass nach so komplexen Verhandlungen nicht alles so klar geregelt ist, wie es zunächst schien. Erstaunlich ist höchstens, dass die schweizerische Geschichtsschreibung diese offensichtlichen Unklarheiten, die zu entsprechenden Irritationen und langjährigen weiteren Streitereien führten, heute gerne grosszügig übergeht.

Roland Gröbli

Literaturhinweis

Ernst Walder (1994): Das Stanser Verkommnis. Ein Kapitel eidgenössischer Geschichte neu untersucht: Die Entstehung des Verkommnisses von Stans in den Jahren 1477 bis 1481. Stans.

Andreas Würgler (2013): Die Tagsatzung der Eidgenossen, Politik, Kommunikation und Symbolik einer repräsentativen Institution im europäischen Kontext (1470–1798).

Blick auf den Stanser Dorfplatz (erbaut nach 1713) auf einer Postkarte von 1909. (Quelle: www.ak-ansichtskarten.de)
20. Dezember 2017 | 00:25
von Bruder Klaus und Gefährten
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