Walter Ludin

Sexualmoral ...

…jenseits von VerbotenMit Recht wurde diese Woche an der Synode der Luzerner Landeskirche beklagt, in der offiziellen kirchlichen Sexuallehre gäbe es «fast nur Verbote». Dennoch: Es gibt ein wichtiges, nicht ganz inoffizielles Dokument, auf das dieser Vorwurf nicht zutrifft: nämlich «Ehe und Familie im Wandel unserer Gesellschaft», verfasst von der Synode 72. In der Version des Bistums Basel abrufbar unter:
http://www.bistum-basel.ch/d/aktuell/dokumente/19720923_01.htm
Gegen die ursprüngliche Fassung des Abschnittes «voreheliche Sexualität» legte Bischof Anton Hänggi sein Veto ein, das einzige während der ganzen Synode 72. Man hat das Dokument überarbeitet und alle waren der Auffassung, es hätte dadurch gewonnen. Der Text ist heute noch lesenswert. Hier nur ein kurzer Abschnitt:» …Auf Grund dieser Voraussetzungen ergibt sich, dass sexuelle Beziehungen im Vorfeld der Ehe, die auf diese Werte ausgerichtet sind, differenziert beurteilt werden müssen. Sie sind sittlich anders zu werten als wenn es sich um eine bloss vorläufige Episode handelt. … Die Sexualität umfasst den ganzen gemüthaften Bereich der Zärtlichkeit, des Zusammenseins und der gemeinsamen Erlebnisse. Die Pflege dieser Werte ist besonders wichtig für das schrittweise Hineinwachsen in die volle eheliche Partnerschaft. Je besser junge Menschen diesen umfassenden Bereich als persönlichen Ausdruck erleben lernen, desto offener werden sie für die Eigenart und den Anspruch des Partners und den Reichtum seiner Person.»

19. Juni 2010 | 01:51
von Walter Ludin
Lesezeit : ca. 1  Min.
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