Konzilsblogteam

Religionsfreiheit nur für die römisch-katholische Kirche

Zu Recht hielt Kardinal Benjamin de Arriba y Castro, Erzbischof von Tarragona, die Religionsfreiheit für das «delikateste der ganzen Diskussion des Konzils».
Um Abhilfe zu schaffen, stellte er in aller Deutlichkeit ein Grundprinzip auf: «Nur die katholische Kirche hat das Recht und die Pflicht, das Evangelium zu predigen». Darum sei Proselytismus von Nichtkatholiken unter Katholiken unzulässig und solle auch von den staatlichen Autoritäten unterbunden werden. Der Kardinal fürchtet, die Bejahung der Religionsfreiheit könne den «Ruin des Katholizismus in jenen Nationen» dekretieren, in denen er faktisch die einzige Religion sei. Darum müsse das Thema den Bischofskonferenzen übergeben werden. Die Folge wäre klar: die Religionsfreiheit könnte dort eingefordert werden, wo die Katholiken in der Minderheit sind, woanders könnte sie ihren Status ohne Zubilligung von Religionsfreiheit an andere behaupten.
Strikt ablehnend äusserte sich auch der Generalobere der Spiritaner Marcel Lefebvre. Der Inhalt der als Konzilsdokument vorgeschlagene Erklärung über die Religionsfreiheit sei von der Kirche zur Genüge verurteilt worden.
Freiheit sei uns nur gegeben, um das göttliche Gesetz zu beobachten. Dadurch erlange man die Würde der menschlichen Person, und wer dem göttlichen Gesetz widerstehe, sei dessen nicht würdig. «Da nur die Kirche Christi das natürliche und übernatürliche göttliche Gesetz vollständig und vollkommen besitzt, erhält sie allein den Auftrag, das göttliche Gesetz zu lehren […] und hat sie allein wahrhaft das Recht zu Religionsfreiheit».
(emf; AS 4/1,209f.409-411; AdF 3,194f)
 

18. September 2015 | 00:04
von Konzilsblogteam
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