Religionsfreiheit für die unterdrückten Völker
In der 87. Generalkongregation am 24. September 1964 ging es neben den Teilabstimmungen zum dritten Kapitel des Kirchenschemas um die Erklärung zur Religionsfreiheit. Den Einstieg in die Thematik – gleichzeitig die am meisten beachtete Rede – bot Kardinal König von Wien.
Er appellierte an das Konzil, die Situation der Kirche in den atheistisch regierten Ländern nicht aus dem Blick zu verlieren. Religionsfreiheit bedeute dort die Unterdrückung und Abwesenheit jeder Religion. Es gebe zwar in engen Grenzen eine gewisse Kult-, jedoch keine wirkliche Religionsfreiheit. Mit allen Mitteln werde die religiöse Unterweisung junger Menschen bekämpft und unterbunden. Diese Politik stehe im krassen Gegensatz zu der Erklärung der Vereinten Nationen über die Menschenrechte vom 10.12.1948. So werde ein Zweiklassensystem geschaffen, in dem sich nur Atheisten aller Rechte erfreuten, während die Gläubigen unterdrückt würden. Die Religionsfreiheit sei das Fundament der Gewissensfreiheit. Mit ihr werde jeder Totalitarismus des Staates verhindert.
König schloss seine Rede mit den Worten: «Ich bitte eindringlich die Präsidenten, die Moderatoren und alle Konzilsväter, nach einem geeigneten Weg zu suchen, der es dem Konzil möglich macht, gewissermassen im Namen aller an Gott glaubenden Menschen zu sprechen und die öffentliche Meinung der ganzen Welt zu wecken, dass in jenen Völkern der anormale Zustand abgeschafft wird, dass sich der Atheismus aller Privilegien erfreut, während die Religion überhaupt kein Recht besitzt […]. So wird die Furcht aus den Herzen schwinden und das Fundament des Friedens gefestigt».
Der lateinische Originaltext der Ansprache von Kardinal König findet sich im Kardinal-König-Archiv in Wien.
(Hanjo Sauer)
Die Rechte sämtlicher Texte sind beim Katholischen Medienzentrum. Jede Weiterverbreitung ist honorarpflichtig. Die Speicherung in elektronischen Datenbanken ist nicht erlaubt.


