Konzilsblogteam

Reform des Kirchenrechtes?

 
Zur nachkonziliaren Rezeption des Konzils gehört die Vorbereitung eines neuen Codex. Schon Papst Johannes XXIII. hatte zugleich mit der Ankündigung des Konzils eine Reform des Kirchenrechtes angekündigt.
Am 20. November 1965 hielt Papst Paul VI. eine Ansprache an die Kardinäle und Berater des päpstlichen Rates für die Überarbeitung des Codex Iuris Canonici. Erstaunlicher- und befremdlicherweise nimmt Paul VI. in seinen Zitaten lediglich auf Pius XII. Bezug, nicht aber auf die inzwischen schon promulgierten Konzilsdokumente.
Die Kirche ist für ihn ein hierarchisch strukturierter Leib, in dem sich die Kompetenzen der Hierarchie und die Gehorsamsverpflichtung der Laien genau umreissen lassen. Das Recht wird stark gewichtet: seine Vorschriften «manifestieren mit Gewissheit den Willen Christi, dem wir als dem höchsten Herrn unterworfen sind».
Hinsichtlich der Reform werden Veränderungen eher restriktiv angesetzt. Nicht nur das, was göttlichen und konstitutiven Rechtes ist, könne nicht verändert werden, sondern auch die Traditionen seien soweit wie möglich zu bewahren.
(emf; vgl. A 5,427f)

20. November 2015 | 00:01
von Konzilsblogteam
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