Übergenug werde das Amt des Bischofs als Dienst bezeichnet – eine Benennung, die von den getrennten Brüdern nicht selten missbraucht werde, wenn sie alles in der Kirche auf einen Dienst reduzieren. So äussert sich am 16. Oktober 1963 als erster Redner Kardinal Ernesto Ruffini, als die Diskussion über das (in der Vorlage) 3. Kapitel von De Ecclesia beginnt, welches das 2. Kapitel über das Volk Gottes werden würde. Ruffini lässt seinem Missfallen freien Lauf. 22 Minuten habe er gesprochen, so notiert Yves Congar, oder vielmehr geschrien (vgl. Co 1,478).
Ruffini fürchtet, dass die allen Gläubigen zugeschriebene Sendung die Bischöfe in ihrer Aufgabe beschneidet. Es müsse darauf geachtet werden, dass das Amt der Vorsteher nicht minimiert werde. «Wir glauben im Sinne des göttlichen und katholischen Glaubens, dass Christus die Kirche als vollkommene Gesellschaft eingesetzt hat. In ihr ist die Autorität der Vorsteher zu befehlen nicht weniger notwendig als der Gehorsam derer, die untergeben sind» (AS 2/2,628). Was die Rede vom übernatürlichen Glaubenssinn (vgl. LG 12) bedeuten soll, versteht er nicht. Dass die Gläubigen auch in der Gegenwart mit Charismen begabt sind, bestreitet er: Am Anfang der Kirche mag es sie gegeben haben, doch verschwanden sie im Laufe der Zeit.
Ruffinis Rede wird manche Bischöfe zu gegenläufigen Interventionen veranlassen (siehe Konzilsblog am 18. und 22.10.2013).
(emf)
Konzilsblogteam
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