Vom 4. Oktober 1963 ab diskutierten die Konzilsväter das 2. Kapitel des Entwurfes von Monsignore Philips über die hierarchische Verfassung der Kirche. Wie oft in solchen Situationen spitzt sich die Debatte schnell auf zwei Kernpunkte zu:
Der erste fand bereits im Konzilsblog vom 8.10.2013 Niederschlag: die Frage des Diakonates. Hier ging es um die Frage, ob der Diakonat überhaupt als ständiger Dienst in der Kirche wiederum einzurichten sei, ob auch unverheiratete Männer zum Diakonat zugelassen werden könnten, welches die Bedingungen seien etc.
Der zweite Kernpunkt der Diskussion kreist um die Frage: Wie ist das Verhältnis des Papstes zum Kollegium der Bischöfe zu bestimmen? Damit ist zugleich die Frage nach der Natur des Bischofskollegiums gestellt: Wenn die Bischofsweihe der einzelnen Bischöfe sakramentalen Wesens ist, stehen sie dann lediglich als Einzelne dem Papst in seinem Primat gegenüber? Gehört zur Weihe wesentlich die Zugehörigkeit zum Bischofskollegium? Ist die Aufnahme ins Bischofskollegium fundierend, so dass die Weihe Anteil an den Kompetenzen gibt, die im Bischofskollegium gegeben sind?
Es ist evident, dass mit solchen Fragen auch die Position der Kurie neu zu bestimmen ist. Die Kurie bildet ja in institutioneller Weise die Kompetenzen des Papstes in der Wahrnehmung seines Petrusdienstes ab. Ebenso aber ist auch die Stellung des Konzils als der Repräsentanz des Bischofskollegiums in diesen Fragen mit impliziert, wie auch die Position der vier Moderatoren, die Paul VI. gerade zur Leitung der Konzilsdiskussionen bestimmt hatte. Es handelte sich um die Kardinäle Suenens, Lercaro, Döpfner und Agagianian als Kurienkardinal. Don Dossetti, die rechte Hand von Lercaro, wurde Sekretär der Moderatoren.
Die nächsten Tage werden zeigen, wie sich in der Konzilsdiskussion und hinter den Kulissen eine der fundamentalsten Richtungsentscheidungen des Konzils anbahnt:
Gleich zu Beginn halten die Kardinäle Spellmann, Ruffini und Bacci in zum Teil leidenschaftlicher Weise Reden gegen die Kollegialität wie gegen den Diakonat. Kardinal Siri und Florit geben zwar die Existenz einer gewissen Kollegialität unter den Bischöfen zu, aber sie fürchten eine Beeinträchtigung des Primats durch den gegebenen Text. Die Kardinäle Léger, König, Döpfner, Alfrink, Rugambwa, Maximos IV. etc. sprechen sich dann ebenso dezidiert für die Kollegialität des Bischofskollegiums aus und setzen sich ebenso für den Diakonat ein.
(Peter Hünermann)
Konzilsblogteam
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant