Religionsfreiheit – zugunsten der Katholiken

Die Frage der Religionsfreiheit war keineswegs eine theoretische Frage, sondern hatte einen praktischen, ja politischen Hintergrund. So schrieb Kardinal Bea am 30. August 1963 an Kardinal Döpfner im Rahmen eines Briefes, in dem mehrere konzilsrelevante Themata angesprochen wurden: «Man wird wohl bei den Vorgängen, wie sie augenblicklich in Süd-Vietnam vorliegen, nicht mehr daran zweifeln können, dass ein Dekret über die Religiöse Freiheit heute am Platze ist, sowohl für die Katholiken, als auch zum Schutz der Katholiken» (Dö 501). Bea wollte dieses Dekret über die Religionsfreiheit an das Schema über den Ökumenismus anhängen, da er die Religionsfreiheit als Basis für die ökumenische Einstellung auffasste.
Der Hintergrund, warum Kardinal Bea Vietnam ansprach: Nach der Teilung Vietnams in einen Nord- und Südteil (1954) flohen Hunderttausende vom kommunistischen Nordvietnam nach Südvietnam, was zu grösserem Einfluss der römisch-katholischen Kirche im Südteil führte. Von 1955 bis zur Ermordung 1963 war sogar der Katholik Ngo Dinh Diem Präsident von Südvietnam. Kardinal Bea bezog sich in seinen Äusserungen auf die wachsenden Spannungen, die zum Ausbruch des zweiten Vietnamkrieges führten. (ufw; vgl. Dö 501 Anm. 893)

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