Das kirchliche Nachdenken über die Pille und die mit ihr gegebenen Möglichkeiten blieb während des Konzils offen. Bald schon haben sich Stimmen zu Wort gemeldet, die keineswegs bereit waren, von einer «notwendigen Offenheit» in dieser Frage zu sprechen, wie es die niederländischen Bischöfe getan hatten (gestriger Blogbeitrag). (A2, 637).
1968 versuchte Paul VI. mit der Enzyklika Humanae vitae einen Schlussstrich zu ziehen. Grosse Teile des weltweiten Katholizismus konnten sich mit diesem Schlussstrich nicht mehr identifizieren. Heute vor 45 Jahren haben die deutschen Bischöfe einen Ausweg zu formulieren versucht. Mit der «Königsteiner Erklärung» vom 30. August 1968 suchten sie nach einer Klärung für den Umgang mit der Enzyklika und für eine Einschätzung der Reichweite ihrer Autorität gegenüber dem einzelnen Gläubigen. Dabei griffen sie stark auf das Konzil zurück und zeigten Spannungen und innere Widersprüche auf. Bis heute klingen im Text der Königsteiner Erklärung noch die Spannungen zwischen der Anerkennung von Freiheiten einerseits (Religionsfreiheit, Gewissensfreiheit) und kirchlichen Autoritätsansprüchen andererseits nach. Recht optimistisch schrieben die Bischöfe angesichts der offenkundigen grossen Streitereien um die Enzyklika: «Dieses ganze Geschehen hat aber nicht nur negative Aspekte. Wir dürfen in ihm auch einen heilsamen Läuterungsprozess sehen (…). Es bahnen sich neue Formen der Verwirklichung von Autorität und Freiheit in der Kirche an. Das Ganze kann ein wirksamer Beitrag zur Erneuerung der Kirche im Sinne des II. Vatikanischen Konzils sein.» (Nr.7)
Inhaltlich beliessen es die Bischöfe bei eher offen formulierten Hinweisen, die zwar die Autorität der Enzyklika nicht in Frage stellten, aber zugleich Bedingungen für den Fall einer abweichenden Gewissensbildung formulierten – und eine solche somit im Prinzip für möglich und legitim erklärten. (Nr. 12 und 13)
(ab)
Konzilsblogteam
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