Am 24. Juli 1963 beauftragte Papst Paul VI. den Grosspoenitentiar Kardinal Cento mit der Bildung einer Kommission zur Reform des Ablasswesens. Es ist der Anstoss einer längeren Entwicklung, die im November 1965 zu einer Debatte in der Konzilsaula über die Ablässe führen wird (vgl. A 5,441f).
Paul VI. wird zu seinem Schritt durch Konzilsvoten motiviert, die auf eine Neuordnung des Ablasswesens drängten. Im Hintergrund steht die Multiplikation von Ablässen im 19. und 20. Jahrhundert.
Nach Abschluss des Konzils wird Kardinal Julius Döpfner am 23. Januar 1967 anlässlich des Erscheinens der Apostolischen Konstitution Indulgentiarum doctrina in einem Brief schreiben: «Es bleibt wohl zu bedauern, dass die Chance für ein gründliches praktisches und theologisches Aggiornamento des Ablasses ungenützt vorüberging» (Dö 714).
(emf)
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