Zusammen mit den Überlegungen zur Papstkrönung sendet Kardinal Julius Döpfner Papst Paul VI. auf dessen Wunsch Überlegungen zur Fortführung des Konzils (Dö 481-487).
Ein erster Komplex von Vorschlägen betrifft die Wahrung der Kontinuität des Konzils. Döpfner plädiert dafür, die wesentlichen Eigentümlichkeiten, wie den positiven, pastoralen Charakter, die ökumenische Aufgeschlossenheit und die Weltweite des Konzils aufrechtzuerhalten. Eigens vermerkt er: «Es ist zu wünschen, dass auch in Zukunft die Freiheit der Diskussion wie bisher gewahrt wird. Für alle Gesichtspunkte soll auf dem Konzil Raum sein und das pro und contra soll jeweils gründlich durchforscht werden können» (Dö 481). Er hält es für vorteilhaft, die Zurückhaltung des Papstes, wie sie Johannes XXIII. praktiziert hatte, fortzuführen. Unabdingbare Eingriffe des Papstes sollten in engem Kontakt mit dem Präsidium, der Koordinierungskommission und den Vorsitzenden der Konzilskommissionen erfolgen.
Als Massnahmen zu einem besseren Ablauf des Konzils schlägt Döpfner eine Stärkung der Koordinierungskommission und eine genauere Umschreibung ihrer Vollmachten vor. Als Konzilsberater sollten auch Laien herangezogen werden können.
Döpfner erweist sich schliesslich einmal mehr als Anwalt einer Konzentration des Konzils und äussert Bedenken, ob alle für das Konzil vorgeschlagenen Themen und Entwürfe behandelt werden sollen. In Bezug auf die Entwürfe De Clericis, De Seminariis, De Statibus perfectionis und De Scholis scheint ihm, «dass die Zeit für die konziliare Behandlung dieser Themen noch nicht reif ist. Die Situation in den verschiedenen Ländern ist in Bezug auf die genannten Themen sehr verschieden und es lassen sich kaum allgemein gültige, konkrete Aussagen für die ganze Weltkirche machen» (Dö 485).
(emf)
Konzilsblogteam
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