Am 2. Juli 1963 dankt Kardinal Julius Döpfner dem Kirchengeschichtler Hubert Jedin für dessen Gutachten zu den Problemen der Geschäftsordnung des Konzils. Döpfner hatte es von ihm als einem ausgewiesenen Experten für das Konzil von Trient erbeten. In den darauffolgenden Tagen kann Döpfner die Hinweise bereits in den Beratungen der Koordinierungskommission über das künftige Konzilsreglement gut gebrauchen (vgl. Konzilsblog vom 3. Juli 2013).
Döpfner hat aber bereits ein neues Anliegen. Da er anlässlich der Krönungsfeierlichkeiten durch Paul VI. beauftragt worden war, ein Gutachten zum Konzil zu verfassen, bittet er nun Jedin auch um eine Stellungnahme zur Frage, «wie die Konzilsarbeit wohl am besten weitergeführt und zu einem glücklichen Abschluss gebracht werden kann … [und] wie man die postkonziliare Arbeit bereits in der kommenden Sitzungsperiode am zweckmässigsten und sinnvollsten institutionell festlegen kann» (Dö 464).
Bereits am 6. Juli 1963 sendet Jedin Döpfner eine kleine Skizze (vgl. Dö 467-469). Er befürwortet eine Reduktion der Konzilsreden durch kollektive Stellungnahme der Bischofskonferenzen durch einen einzigen Repräsentanten und entwirft eine Prioritätenliste für die zu behandelnden Schemata.
Für die postkonziliare Durchführung der Dekrete schlägt Jedin die Gründung einer Kommission für die Durchführung des II. Vatikanischen Konzils mit 12 Mitgliedern vor. Diese Kommission müsse gegenüber den Kongregationen ähnliche Kompetenzen erhalten wie die Koordinierungskommission gegenüber den Konzilskommissionen. Anfänge einer Kurienreform zeichnen sich in Jedins Postulat ab, dass auf Vorschlag der genannten Kommission drei bis sechs durch Sachkenntnis ausgewiesene Bischöfe als ordentliche Mitglieder in die Kongregationen berufen werden sollten.
(emf)
Konzilsblogteam
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