Die «Anwachsende Kultur» (VR 8)

Es gibt keinen Anspruch auf Alleinigkeit!

«Freiheit ist die Möglichkeit der Handlungen, dadurch man keinem Unrecht thut» – Immanuel Kant formulierte in seiner Altersschrift «Zum ewigen Frieden» zu Ende des 18.Jahrhunderts (1795/96), bereits durch die Erfahrung der ersten grossen europäischen Revolution geprägt, Rahmenbedingungen einer Welt- und Menschheitsordnung, die einem allgemeinen Frieden dienen. Er wurde durch die Geschichte der folgenden zwei Jahrhunderte zwar widerlegt, was seinen Optimismus und sein Zutrauen in die menschliche ratio betrifft, aber die Schrift bleibt in ihrer Grundstruktur zeitlos. Und mit ihr soll nun der grosse Vorbehalt zur Frage nach «verantworteter» bzw. «verantwortbarer» Religion eingeführt werden.

Kant erkennt als wesentliche Grundlage einer allgemeinen Friedensordnung das öffentliche Recht, insbesondere das Völkerrecht, und benennt dann in ironischer Weise zwei Dinge, mittels derer «die Natur» die Völker von der Vermischung abhalte und sie absondere: die Verschiedenheit der Sprachen und der Religionen, «die zwar den Hang zum wechselseitigen Hasse und Vorwand zum Kriege bey sich führt, aber doch bey anwachsender ‘Cultur’ und der allmähligen Annäherung der Menschen, zu grösserer Einstimmung in Principien, zum Einverständnisse in einem Frieden leitet…».

Heinz Angehrn

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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