Die Frage, wie die Bischöfe der Weltkirche in die Leitung der Kirche einbezogen sein können, zählte zu den hauptsächlichen Diskussionspunkten des II. Vatikanischen Konzils. Hat der Episkopat – das Bischofskollegium – teil an der universalen Leitung der Kirche? In welchen Formen könnte diese Verantwortung wahrgenommen werden?
Wie schwer sich manche mit solchen Überlegungen taten, zeigt schon der Blick auf Vorgänge, die hier im Konzilsblog bereits beleuchtet wurden, so die subtile Frage, ob Petrus und die Apostel überhaupt gemeinsam als Fundament der Kirche bezeichnet werden können (9.3.2013) und ob überhaupt von einem Bischofskollegium die Rede sein soll (11.3.2013).
Im Vergleich zu diesen Disputen in den Kommissionen äussern sich manche Bischöfe in der Konzilsaula sehr viel entschiedener. So hält es Bischof Paulus Rusch von Innsbruck unter Berufung auf Joh 20,23 und Mt 28,19-20 für eindeutig, dass Jesus Christus «dem Kollegium besondere Vollmachten gegeben hat, und zwar Vollmachten, in denen das Recht der Kirchenleitung klar enthalten ist» (Ko 43-45). Der koptisch-unierte Bischof Isaac Ghattas von Theben rekurriert am 10.10.1963 auf das «von Papst Paul VI. bereits in seiner Rede vom 21. September angedeutete Projekt, eine gewisse Zahl seiner Brüder an der Verantwortung für die Regierung der Kirche zu beteiligen. […] Dieser Bischofsrat, dieser Senat, so möchte ich sagen, hätte den Vorteil, das Prinzip der Kollegialität in die Struktur der Kirche einzutragen» (AS 2/2,417). Der koptische Bischof denkt dabei insbesondere an die Patriarchen des Ostens. Er bezieht sich auf die Worte Pauls VI. aus der Eröffnungsansprache für die zweite Konzilssession: «Obwohl Wir in der Ausübung dieser universalen Sendung von Christus mit der Fülle und dem rechten Mass an Gewalt ausgestattet worden sind, so können Wir Uns dabei, wie ihr wisst, doch zur Hilfe und Unterstützung weitere Kräfte zugesellen, wenn die geliebten und ehrwürdigen Brüder im Bischofsamt nach einem noch entsprechend festzulegenden Modus eine wirksamere und in bezug auf die übernommenen Aufgaben bewusstere Mitarbeit anbieten werden» (AS 2/1,190f).
Auch andere Bischöfe postulieren ein solches Gremium, das zusammen mit dem Papst an der universalen Leitung der Kirche teilhaben sollte. So tut Laurean Kardinal Rugambwa am 8.11.1963 im Namen der Bischöfe Afrikas und Madagaskars kund, die afrikanischen Bischöfe wünschten «möglichst bald die Gründung jenes Leitungsrates der universalen und ganzen Kirche, welcher ein wirksames Zeichen der Ausübung der bischöflichen Kollegialität sein wird» (AS 2/4,621).
Die Einberufung einer beratenden Gruppe von 8 Kardinälen von allen Kontinenten durch Papst Franziskus (13.4.2013) ist – nach 50 Jahren – eine Antwort auf solche Desiderate.
(emf)
Konzilsblogteam
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