Das Bischofkollegium: eine verzichtbare Struktur der Kirche?

Schon früh zeichnet sich im Konzilsverlauf ab, dass das Thema «Kollegialität» und ihre Verwirklichungsformen ein sensibler Konfliktpunkt der Konzilsdiskussionen sein wird.
Die eine Richtung sieht die Kirche auf Petrus und die Apostel gegründet und schreibt deswegen den Bischöfen nicht nur eine diözesane, sondern auch gesamtkirchliche Verantwortung zu. Entsprechend stellt sich die Frage nach Strukturen solcher Verantwortung auf gesamtkirchlicher Ebene, wofür immer wieder ein gesamtkirchlicher «Leitungsrat» postuliert wird. Nicht zuletzt die in der Konzilsaula präsente orientalische Tradition legt zudem regionale Verwirklichungsformen der Kollegialität analog zu den Patriarchaten nahe. In diesem Sinne rücken die bereits existierenden Bischofskonferenzen in neues Licht, und es stellt sich die Frage nach deren Aufwertung. In diesem Sinne äussern sich nicht zuletzt Bischöfe aus nichteuropäischen Ländern, die durch die europäisch dominierte und zentralistische Leitung der Kirche ihre spezifischen Situationen nicht hinreichend berücksichtigt sehen.
Der anderen Richtung sind solche Vorstellungen ein Dorn im Auge. Sie sehen darin den Primat des Papstes gefährdet. Für sie besteht die Kirche vornehmlich aus dem Papst. Nicht zu Unrecht vermutet Congar (vgl. Blogeintrag vom 12.3.2013), dass Kurienangehörige auch ihre eigene Macht beeinträchtigt sehen. Manche Vertreter dieser Richtung wollen zudem die Autorität der Bischöfe in ihren Bistümern in keiner Weise kollegial eingebunden und insofern «beeinträchtigt» sehen. Zu dieser Richtung gehören Kurienangehörige ebenso wie ein Konzilsvater wie Marcel Lefebvre, was vielleicht ein erklärender Faktor für die zögerliche Umsetzung von Kollegialitätsstrukturen in der Gegenwart ist.
In krasser Weise äussert sich Giuseppe Kardinal Siri von Genua am 30. März 1963 in der Zeitschrift America zu diesem Thema. Er postuliert ein Ende der «Mehrdeutigkeiten» um das Thema der Kollegialität. «Der Papst ist auch der Stellvertreter Christi auf Erden, und er wäre es sogar dann, wenn es gar kein Bischofkollegium gäbe» (zit. nach A 2,622).
(emf)
 

Konzilsblogteam

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