Erste Dispute um das Bischofskollegium

Bei der Fortsetzung der Diskussion um den Entwurf für De Ecclesia stösst die Theologische Kommission am 11. März 1963 auf die Ausführungen über das Bischofskollegium. Dabei bricht auch die frühere Diskussion um Petrus und die Apostel als Fundament der Kirche wieder auf. Gewichtiger und heftige Diskussionen auch in der Konzilsaula ankündigend brechen aber Auseinandersetzungen um den Begriff des Kollegiums auf. Kann die Gemeinschaft der Bischöfe als Kollegium bezeichnet werden?
«Kollegium bedeutet, eine gemeinsame Aufgabe zu haben – und wie kann das mit dem Primat vereinbart werden?», so referiert P. Tromp den Einwand von Kardinal Browne. In der heftigen Diskussion scheint vor allem eine Intervention von P. Marie-Rosaire Gagnebet OP Wirkung gezeitigt zu haben. Er weist darauf hin, dass auch im Text der Vorbereitungskommission vom Kollegium die Rede gewesen sei, ohne dass irgendjemand darin ein Problem gesehen habe.
Man wird sich vorerst auf die Formulierung «ad instar collegii [nach Art eines Kollegiums]» einigen.
 

Konzilsblogteam

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