Bereits 1980 (!) machte der deutsche Neutestamtentler Josef Blank einen Vorschlag, der heute noch revolutionär tönt: «Im äussersten Notfall wären diejenigen Gemeinden theologisch im Recht, die in unmittelbarem Rückgriff auf den Auftrag Jesu das Herrenmahl hielten, indem sie einen aus ihrer Mitte mit dem Vorsitz beauftragen.»
Deutlich ist auch seine nähere Begründung: »Das Mahl, die Eucharistiefeier, gehört der gesamten Kirche und untersteht nicht der Verfügung des kirchlichen Amtes allein. Die Eucharistiefeier, das Herrenmahl, hat als Institution Jesu den eindeutigen Vorrang vor dem kirchlichen Amt.«
Alles klar! Umso erstaunter muss man feststellen, dass in den Jahrzehnten seither – die Situation hat sich zudem deutlich verschlechtert – nur selten Gemeinschaften/Gemeinden sic hzur vorgeschlagenen Selbsthilfe entschliessen konnten.
Walter Ludin
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.blogs-kath.ch/eucharistie-selbsthilfe-der-gemeinden/