Bis vor wenigen Tagen war es eigentlich undenkbar, dass ein Papst sein Amt niederlegt, auch wenn rechtlich diese Möglichkeit gegeben ist. Als Weihbischof Peter Henrici SJ im April 2010 in der Zeitschrift «Sonntag» die – wie wir jetzt wissen – geradezu prophetische These aufwarf, Benedikt XVI. würde noch vor dem 800. Geburtstag von Papst Cölestin V., der 1294 sein Amt niedergelegt hatte, zurücktreten, führte dies in rechtskatholischen Kreisen zu Aufruhr (Peter Henrici: «Ich persönlich gehe davon aus, dass Benedikt XVI. spätestens bis zum 800. Jubiläum des Geburtsjahres von Papst Coelestin V. [1215-1296] sein Amt niederlegen wird»). So titelte «kath.net» am 26. April 2010: «Die ‹wirren Hoffnungen› des Peter Henrici». Nun, der bekannte Philosophieprofessor, Bischof und zusammen mit Joseph Ratzinger Herausgeber des Buches «Credo. Ein theologisches Lesebuch» (Communio Verlag, Köln 1992) ist ein guter Beobachter und Denker. Seine Voraussage ist nun Wirklichkeit geworden.Wollte Papst Johannes XXIII. zurücktreten, wäre der Konzilspapst zu diesem von Benedikt XVI. gut überlegten, begründeten und wirklich epochalen Schritt bereit gewesen? Ich denke nein; nach seiner Auffassung konnte er das nicht, und er wollte es auch nicht. Bei allen Schwierigkeiten, die er als Papst hatte und sicher auch als solche erkannte, sah er im September 1962 kurz vor Konzilsbeginn Folgendes als Gnade und Wegweiser an: «Die Tatsache, dass mir einige einfache und unmittelbar realisierbare Ideen gekommen sind, die keineswegs kompliziert, sondern ganz einfach, doch von grosser Tragweite und Bedeutung für die Zukunft sind und unmittelbar Erfolg haben. Heisst es doch: die guten Eingebungen des Herrn aufnehmen, in Einfachheit und voll Vertrauen» (Johannes XXIII.: Geistliches Tagebuch. Freiburg-Basel-Wien 1964, S. 349).(ufw)
Konzilsblogteam
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