Angesichts der absehbaren ökumenischen Öffnung der römisch-katholischen Kirche erwuchs bei den anderen Konfessionen schon bald die Frage, wie sich das ökumenische Engagement der römisch-katholischen Kirche entwickeln und wie es sich zur bisherigen Ökumenischen Bewegung, insbesondere zum Ökumenischen Rat der Kirchen verhalten würde. Bereits am 24. Januar 1963 wurde von Seiten des Ökumenischen Rates der Kirchen ein internes Memorandum über die Gestaltung der Beziehungen mit der römisch-katholischen Kirche an verschiedene Theologen und Kirchenführer verschickt. Darin manifestiert sich die Sorge, dass sich die ökumenische Bewegung wegen der anders gearteten Vorstellungen der römisch-katholischen Kirche über das Konzept einer Gemeinschaft von Kirchen spalten könnte. Es entsteht die Idee einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen dem Ökumenischen Rat der Kirchen und der römisch-katholischen Kirche. Sie wurde 1965 als «Joint Working Group» eingerichtet und existiert bis heute. Die Anliegen werden auch an das Sekretariat für die Einheit geschickt, im Sinne der von dort ergangenen Bitte, Vorschläge für die Arbeit des Konzils zu äussern.(emf; vgl. A 5,572f)
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