Nicht alle können, wie unser Freund Fleischer in einem Blog-Kommentar, im Kirchenrecht Jesu Worte «ewigen Lebens» erkennen. Und manche fordern endlich ein kirchliches «Grundgesetz»; zum Beispiel schon 1977 mein Mitbruder Paul Hinder, heute Bischof in Süd-Arabien, in seiner Doktorarbeit. – Weiter im Text von «Kohli» (H. Kohlmaier):
Es bedarf einer Lex Ecclesiae Fundamentalis der Kirche, also einer Verfassung im Sinne heutigen Rechtsverständnisses, dazu eines total revidierten Codex. Die überfällige Ersetzung allen nicht mehr tauglichen Regelwerks durch Neues ist natürlich ein Unterfangen, das die Kirchenleitung bewältigen muss, niemand kann ihr das abnehmen. Die Reformkräfte sind bei bestem Willen dazu nicht in der Lage, obwohl sie über hoch qualifizierte Mitarbeiter und Helfer verfügen. Sehr wohl aber können sie einen Prozess in Gang setzen, der das Erforderliche befördert, ja eigentlich erzwingt! Dabei sollte in wohlüberlegten Schritten vorgegangen werden – idealer Weise so, dass diese von einer errichtete Föderation aller Bewegungen gesetzt werden.
Am Beginn sollte die Erklärung stehen, dass das so genannte Kirchenrecht als nicht mehr gültig angesehen wird. Damit würde weder die Kirche an sich in Frage gestellt, noch würde dies der Kirchenbetrieb mit seinen Einrichtungen, den Bischöfen und sonstigen Ämtern. Schon gar nicht wäre davon berührt, was die Kirche auch heute Segensreiches tut, vor allem im Bereich der Seelsorge, der karitativen und helfenden Bemühungen. Es ginge nur um die Befreiung von einem längst überholten Vorschriftenwerk, das die Menschen auf inakzeptable W eise gängeln will. Solches braucht sich in unserer heutigen Gesellschaft niemand mehr gefallen lassen, von wem auch immer! Kuriositäten wie eine «Exkommunikation» kann man daher getrost einfach ignorieren.
Walter Ludin
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.blogs-kath.ch/eine-verfassung-lex-fundamentalis-fuer-die-kirche/