Zeitgeist oder Bibel?
«Nicht dem Zeitgeist verfallen!», schallt es kirchlich Reformbewegten entgegen. Hilfreich wäre es, wenn auch gesagt würde, was der Unterschied ist zwischen dem «Zeitgeist» und den «Zeichen der Zeit», von denen das Konzil so viel geschrieben hat.
Nun, der «Zeitgeist» – was immer er auch sein mag – taugt nicht als Wegweiser für christlich-verantwortliches Handel. Richtschnur muss die Bibel sein; und zwar die ganze Bibel. Dies tönt banal. Aber gerade in der Problematik von Ehe und Familie ist dies nicht selbstverständlich.
Nehmen wir die Ehescheidung. In jeder Bibel steht das Scheidungsverbot auch in der Fassung von Matthäus 5,32, wonach es im Falle von «Unzucht» (in gewissen Übersetzungen auch «Hurerei» genannt) erlaubt ist, die Ehe zu scheiden.
Ebenso steht in jeder Bibel das so genannte Privilegium Paulinum (1. Korintherbrief 7,15). Demnach hat Paulus den Gläubigen erlaubt, den heidnischen Partner oder die Partnerin zu entlassen, wenn sie meinten, ein Weiterbestehen der Ehe könne ihren Glauben gefährden.
Woraus zu folgern ist: Es gibt im Neuen Testament kein absolutes Scheidungs-Verbot. Doch zweifellos gibt es das Ideal einer lebenslangen Ehe – und die Botschaft Jesu von Gottes grenzenloser Barmherzigkeit im Falle des Scheiterns.
Ja, nicht der Zeitgeist ist die Richtschnur der Moral. Im konkreten Fall sind es auch nicht Umfragen, selbst wenn sie vom Papst oder von Bischöfen initiiert wurden. Den Weg weist die Bibel, aber die ganze Bibel!
Erschien in der KIPA in der Rubrik «kommentiert»
Walter Ludin
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.blogs-kath.ch/ehescheidung-wann-nimmt-das-lehramt-endlich-die-ganze-bibel-zur-kenntnis/