«Stände der zu erlangenden Vollkommenheit»

Vom 28.–30. Dezember 1962 hatten sich deutsche Bischöfe und Theologen in der Katholischen Akademie Bayerns in München getroffen, um an einer Neufassung der Kirchenkonstitution zu arbeiten. Darin war auch ein Kapitel über die evangelischen Räte vorgesehen. Kardinal Julius Döpfner, Erzbischof von München und Freising, der bei diesem Treffen zeitweise anwesend war, war gleichzeitig Mitglied der neu gebildeten Koordinierungskommission und dort mit der Bearbeitung des Entwurfs zum Dekret über das Ordensleben betraut. Diese vorkonziliare Fassung war überaus lang und einseitig juridisch ausgerichtet.Döpfner bittet nun in einem Brief vom 3. Januar 1963 den deutschen Jesuiten Friedrich Wulf um seine Mithilfe. Mit Blick auf den Entwurf über die «Stände der zu erlangenden Vollkommenheit» (so der Titel in diesem Stadium der Erarbeitung) schreibt Döpfner an Wulf: «Ich halte es nicht für tunlich, dieses umfangreiche Schema auf ein Konzil zu bringen. Es besteht sonst die Gefahr, dass ein glücklicher Abschluss des Konzils in allzuweite Ferne rückt».Wulf hatte bereits mit einigen Wortmeldungen auf sich aufmerksam gemacht. Es ging ihm um eine theologisch-spirituelle Vertiefung des Ordenslebens und seine Ausrichtung auf die Kirche und ihre Sendung für die Welt. Der Gedanke der «Nachfolge Christi», zu der alle Christen gerufen sind, war für ihn zentral. Friedrich Wulf arbeitet von an für Kardinal Döpfner. Dieser empfiehlt ihn als Peritus an Bischof Karl Joseph Leiprecht von Rottenburg, der Mitglied der Ordenskommission war. Das Ordensdekret hat noch eine lange Reise und viele Verwandlungen (nicht zuletzt in der Länge) vor sich. Bischof Leiprecht wird über Wulf sagen, dass er zum engsten Kreis der Mitarbeiter am Konzilsdekret über die Orden zu zählen ist und es wesentlich mitgeprägt hat. Wulf wird auch die nachkonziliare Theologie des Ordenslebens im deutschsprachigen Raum wesentlich mitgestalten. Er starb mit fast 82 Jahren am 2. Mai 1990 in München.(Sr. Anneliese Herzig MSsR)

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