Die Konzilsväter reisen nach Hause, doch das Konzil ist noch keineswegs beendet. In der vorletzten Konzilsversammlung wird den Konzilsvätern mitgeteilt, wie die Weiterarbeit während der Zwischenzeit (Intersessio) gewährleistet werden soll. Dafür bedeutsam ist die Arbeit der Konzilskommissionen, die die Voten der Bischöfe sichten sollen. Sie tragen eine hohe Verantwortung, denn sie sind es, die entscheiden, ob ein Vorschlag in den entstehenden Konzilsdokumenten berücksichtigt wird oder nicht.Zur Vernetzung der Arbeiten wird am 6. Dezember 1962 eine Koordinierungskommission angekündigt. Eine solche Kommission hatte z.B. Kardinal Léger am 3. Dezember 1962 in der Konzilsaula gefordert. Ihre Zusammensetzung wird am 14. Dezember 1962 bekannt gegeben. Als ihr Vorsitzender fungiert (als Vertreter des Papstes selbst) der Staatssekretär Kardinal Cicognani. Dass er verschiedene Ämter in seiner Person vereinigt, wird einige Schwierigkeiten bereiten. Kommissionsmitglieder sind die Kardinäle Liénart, Spellmann, Suenens, Döpfner, Confalonieri und Urbani. Jeder von ihnen übernimmt einige Schemata. Die Kommission wird die Aufgabe haben zu überprüfen und zu entscheiden, ob die Schemata aufgrund der Wünsche der Bischöfe hinreichend überarbeitet worden sind und ob sie an die Bischöfe versandt werden sollen.Die Kommission wird während der Intersessio 1962/63 sechsmal zusammentreten. Ihre Arbeit ist von einer grossen Spannung gekennzeichnet. Gibt es einerseits Bestrebungen, die auf die erste Konzilssession hin vorbereiteten Texte zu verteidigen, so wollen andere Mitglieder der in der Konzilsaula geäusserten Kritik an den vorbereiteten Texten gerecht werden und für tiefgreifende Überarbeitungen oder für neue Vorschlagstexte sorgen.(emf)
Konzilsblogteam
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