Franz Hohler und das Badeverbot für Asylanten

Die «Zytlupe» von Franz Hohler vom Samstag (Radio SRF1) war besonders geistreich und ebenso provokativ. Sie behandelte das Rayonverbot für Asylsuchende in Bremgarten. Einige Beispiele:
-Asylsuchende dürfen sich nicht vor Kirchen aufhalten. Denn in Kirchen betet man für sie – wolle sie aber nicht sehen.
-Ebenso sollen sie nicht vor Pflegeheimen u.ä. gesehen werden. Sie könnten sonst mit dem Personal verwechselt werden.
-Ausführlicher ging Hohler aufs Badeverbot ein. Später, wenn sie anerkannt werden, dürften sie im Kanton Aargau nicht nur baden. Sie müssten es auch (nämlich Muslim-Mädchen, die nicht vom Schwimmunterricht dispensiert werden).
Badeverbote hätte es in unserem nördlichen Nachbarland früher für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gegeben. In diesem Zusammenhang las Hohler eine Nazi-Verfügung kurz vor dem 2. Weltkrieg vor. Juden dürften Bäder nicht betreten. Hingegen müssten jüdische Schüler unbedingt am Schwimmunterricht teilnehmen …
Abschliessend wollte Franz Hohler den Verantwortlichen in Bremgarten keineswegs eine nationalsozialistische Gesinnung unterstellen. Doch sie sollten sich überlegen, was einst nach dem Badeverbot kam.
Es lohnt sich zu hören:
http://www.srf.ch/sendungen/zytlupe/badeverbot-mit-franz-hohler

Walter Ludin

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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