Die «Zytlupe» von Franz Hohler vom Samstag (Radio SRF1) war besonders geistreich und ebenso provokativ. Sie behandelte das Rayonverbot für Asylsuchende in Bremgarten. Einige Beispiele:
-Asylsuchende dürfen sich nicht vor Kirchen aufhalten. Denn in Kirchen betet man für sie – wolle sie aber nicht sehen.
-Ebenso sollen sie nicht vor Pflegeheimen u.ä. gesehen werden. Sie könnten sonst mit dem Personal verwechselt werden.
-Ausführlicher ging Hohler aufs Badeverbot ein. Später, wenn sie anerkannt werden, dürften sie im Kanton Aargau nicht nur baden. Sie müssten es auch (nämlich Muslim-Mädchen, die nicht vom Schwimmunterricht dispensiert werden).
Badeverbote hätte es in unserem nördlichen Nachbarland früher für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gegeben. In diesem Zusammenhang las Hohler eine Nazi-Verfügung kurz vor dem 2. Weltkrieg vor. Juden dürften Bäder nicht betreten. Hingegen müssten jüdische Schüler unbedingt am Schwimmunterricht teilnehmen …
Abschliessend wollte Franz Hohler den Verantwortlichen in Bremgarten keineswegs eine nationalsozialistische Gesinnung unterstellen. Doch sie sollten sich überlegen, was einst nach dem Badeverbot kam.
Es lohnt sich zu hören:
http://www.srf.ch/sendungen/zytlupe/badeverbot-mit-franz-hohler
Walter Ludin
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.blogs-kath.ch/franz-hohler-und-das-badeverbot-fuer-asylanten/