Sie seien «De-Nuntiaturen», heisst es oft über die päpstlichen Nuntiaturen. Und in der Synode 72 wurde bemängelt, dass die Nuntien für ihre «diplomatischen Übungen» zu Bischöfen geweiht würden (während «bewährten Männern», die sich in der Seelsorge engagieren, sogar die Priesterweihe vorenthalten würden.
Ein Bekannter von mir, der ehem. Schweizer Botschafter Franz Birrer, Luzern, hat über das Nuntienwesen einen informativen Artikel geschrieben. Hier ein Abschnitt daraus. (Auf das Problem der «De-Nuntien geht er am Schluss des Abschnittes ein!)
Die Nuntien – ein innerkirchliches Problem
Ursprünglich war das Nuntiaturwesen vor allem ein Instrument in der Auseinandersetzung mit dem Protestantismus. Später ist es immer mehr ein Instrument des päpstlichen Zentralismus und damit ein innerkatholisches Problem geworden. Das kam im 20. Jahrhundert speziell auf dem Konzil 1962-65 zur Sprache. Die bischöflichen Konzilsteilnehmer kritisierten die Übergriffe der Nuntien auf ihr eigenes Hirtenamt und verlangten eine «genauere Abgrenzung», sprich Beschränkung der Amtsbefugnisse der päpstlichen Diplomaten. Verschiedentlich wurde auch betont, dass die kirchlichen Interessen bei den Regierungen von päpstlichen Legaten, die keinen diplomatischen Status besitzen, wahrgenommen werden könnten. In einem berühmt gewordenen Interview ging der belgische Kardinal Suenens 1969 noch einen Schritt weiter. Er befürwortete eine Trennung der Aufgaben diplomatischer Natur von den religiös-kirchlichen Funktionen der Nuntien. Die diplomatischen Aufgaben könnten, so meinte er, Laien anvertraut, die religiös-kirchlichen Funktionen dagegen einheimischen Legaten übertragen werden.
Papst Paul VI. reagierte auf die Kritiken rasch und entschieden. In einem apostolischen Schreiben «Über die Aufgaben der Legaten des römischen Pontifex» wies er die Kritiken zurück, und zum Missfallen weiter katholischer Kreise baute er den kirchlichen Aufgabenkreis der Nuntien noch aus.
Die Bestimmungen Pauls VI. sind 1983 unter der Überschrift «De Romani Pontificis Legatis» in das neue kanonische Gesetzbuch aufgenommen worden (CIC mit den teilweise umfangreichen Canones 362 bis 367; in einem separaten Canon 377 wurde auch die Mitwirkung der Nuntien bei der Ernennung von Bischöfen normiert. Damit wurde die umfassende innerkirchliche Kontrollfunktion der Nuntien erneut festgeschrieben. Die Hauptaufgabe des Nuntius besteht demnach darin, «die Person des Papstes selbst bei den Teilkirchen auf ständige Weise zu vertreten» (Can. 363). Die Pflege der Beziehungen zur Regierung des Gastlandes ist dagegen sekundär.
Zu den Aufgaben des Nuntius gehört namentlich die Nachrichtenbeschaffung «über die Bedingungen, in denen sich die Teilkirchen befinden, und über alles, was das Leben der Kirche selbst und das Heil der Seelen betrifft» (Can. 367, Abs.1); dies dürfte auch die Mitwirkung bei Verfahren gegen missliebige Theologen miteinschliessen. Gestrichen worden sind nur die Bestimmungen über die Aufgabe der Nuntien bezüglich der Bücherzensur. Im Übrigen ist der Nuntius nach wie vor Titularerzbischof, das heisst Erzbischof eines erloschenen bzw. fiktiven Bistums. Summa summarum ist es nicht verwunderlich, dass die Kritik an den in den CIC übernommenen Bestimmungen nicht ausblieb. Ganz allgemein wurde kritisiert, dass das Konzil in dieser Hinsicht nur dem Buchstaben nach und entgegen seinem Sinn verwirklicht worden sei.
Walter Ludin
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant