Festliches Glockengeläute

Mit Datum vom 18. September 1962 gab der Apostolische Nuntius in Deutschland dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Josef Frings den Auftrag, die Durchführung eines allgemeinen Glockengeläutes anzuordnen.«Das weltweit zustimmende und unvermindert anhaltende Echo, das die Ankündigung und baldige Durchführung des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils bei Klerus und Volk und darüber hinaus gefunden hat, berechtigt zu der Annahme und Hoffnung, dass die feierliche Begehung dieses ausserordentlichen Ereignisses nach den Worten des Heiligen Vaters ‹durch ununterbrochenes Mitschwingen in Sinn und Denken von sehr vielen, durch klare und bestimmte Vorsätze und durch flehentliche Gebete› begleitet sein möge. Damit nun der grosse Augenblick der feierlichen Eröffnung des Konzils bei allen Gläubigen in ein erhebendes Bewusstsein gerufen wird, soll diese Stunde nach Meinung und Wunsch der Konsistorialkongregation durch ein festliches Glockengeläute von allen Kirchen in Stadt und Land mit einer Dauer von etwa zehn Minuten begrüsst und gewürdigt werden» (Dö 272).In Deutschland wurde dieses festliche Glockengeläute gemäss einem Schreiben des Stellvertretenden Generalvikars von Köln am Vorabend der Eröffnung, 10. Oktober, von 19 Uhr – 19.15 Uhr durchgeführt. Für die Schweiz haben wir (noch) nicht herausfinden können, zu welcher Zeit das Geläut durchgeführt wurde.(emf)

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