NZZ, 6. September 2012, zur Geschäftsordnung des Konzils

«In dem ‹Motu proprio› des Papstes werden auch die Arbeitsweise und die Geschäftsordnung des Konzils festgelegt. Zunächst wird bestimmt, dass Latein die offizielle Sprache sein wird, wobei es aber den Teilnehmern nicht verwehrt werden soll, sich an den Kommissionssitzungen auch in ihrer Muttersprache auszudrücken, doch soll dann sofort eine lateinische Fassung durch Dolmetscher folgen. Alle Konzilsbeschlüsse müssen mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden, unterliegen aber in jedem Fall noch der Bestätigung durch den Papst, dem die letzte Entscheidung zusteht. Die Beobachter der anderen Religionsgemeinschaften werden den allgemeinen Sitzungen des Konzils und – mit einigen Ausnahmen – den allgemeinen Kommissionssitzungen beiwohnen können. Sie werden berechtigt, ihren Kirchen zu berichten, müssen sich aber im übrigen zur Verschwiegenheit verpflichten. […] Die Mitglieder des Konzils – man rechnet in Rom mit rund 3000 Personen – müssen sich zur absoluten Geheimhaltung verpflichten. Die Abstimmungen erfolgen durch die Formel ‹placet› oder ‹non placet›. Jeder Teilnehmer kann auch ein bedingtes ‹Ja› sprechen: ‹placet juxta modum›, muss dann aber seine Stellungnahme schriftlich begründen. Die öffentlichen Sitzungen des Konzils werden vom Papst präsidiert und von liturgischen Zeremonien umrahmt.»(NZZ, 6. September 1962; ufw)

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