In dem Votum, das Julius Kardinal Döpfner (zu diesem Zeitpunkt noch Bischof von Berlin) am 6. November 1959 nach Rom schickt, geht er ausführlich auf die Situation der Diözese Berlin ein: Diasporasituation, Kontext der Herrschaft des dialektischen Materialismus, Atheismus usw. Positiv vermerkt er als Folge des politischen Druckes ökumenische Annäherungen: «Positiv aber ist, dass gegenüber dem massiven Angriff des Atheismus sich eine gemeinsame Abwehrfront der Katholiken mit den Protestanten gebildet hat. Dies bedeutet nicht notwendig eine Aufweichung der dogmatischen Unterschiede, wiewohl diese Gefahr nicht zu leugnen ist, aber zwangsläufig tritt in dieser Situation bei den lebendigen protestantischen Christen stärker das Gemeinsame hervor: der Glaube an Gott, an Jesus Christus und die durch Ihn bewirkte Erlösung» (Dö 75). Bemerkenswert ist, dass er seine Kritik am kirchlichen Zentralismus (siehe Blogeintrag vom 12.8.2012) auch mit den Beobachtungen zu den negativen Erscheinungsformen des Zentralismus in den kommunistischen Diktaturen seines Umfeldes begründet: «Gegenüber der Kollektivierung und Bürokratisierung sowie der anderen unter B III/3 c + d aufgeführten Tendenzen wäre eine weitgehende Dezentralisierung der Kirchenleitung wünschenswert» (Dö 81). Unter B III/3 c + d war über die «Gesellschaftsgebilde totalitärer Art» im Kommunismus zu lesen:«c) Die Leitung der Partei und des Staates wird zur Diktatur, zum straffsten Zentralismus und zur Bürokratie. Der allmächtige Plan wird zum dauernden Gefängnis der Menschen.d) Die parteigemässe Doktrin schliesst jedes eigenständige Verhalten zur Wirklichkeit und jedes rein sachgebundene Suchen nach objektiver Wahrheit aus. Abweichungen gelten als ‹Häresie›, sie bedeuten für den Beschuldigten die mehr oder weniger gründliche ‹Exkommunikation›» (Dö 77).(emf)
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