Kardinal Döpfners Votum für die Dezentralisierung der Kirchenleitung

In Notizen vom Juni/Juli 1959 reflektiert Döpfner die Stellung der Bischöfe als Thema des Konzils:«Nachdem – gottlob – auf dem Vaticanum der Primat des Nachfolgers Petri in seiner Krönung durch die Unfehlbarkeit so klar abgehoben ist gegen allen Episkopalismus und Konziliarismus, erscheint es nun an der Zeit, die im Vaticanum ursprünglich vorgesehene Darstellung des Bischofsamtes nachzuholen. Gerade hier wird die Bedeutung des Konzils für die Gestaltung der kirchlichen Ordnung besonders deutlich, weil hier manche Anregungen und Begründungen gegeben werden für eine im einzelnen genau überlegte, aber auch unerlässliche Dezentralisation. Auch für die Wiedervereinigung der getrennten Christen ist dieses Kapitel von grösster Bedeutung; denn der starke, sicherlich oft falsch verstandene Zentralismus ist eines der ernstesten psychologischen Hindernisse für das Verständnis der katholischen Kirche und bei manchen auch für den Weg zur katholischen Kirche» (Dö 69).Dieses Thema wird auch in sein offizielles Votum einfliessen, das er am 6. November 1959 nach Rom schickt.«Gegenüber der Kollektivierung und Bürokratisierung […] wäre eine weitgehende Dezentralisierung der Kirchenleitung wünschenswert, ohne die durch Gottes Vorsehung uns geschenkte und heute so notwendige Einheit aufzugeben. Das würde bedeuten, dass die Kompetenzen der Bischöfe in ihrem Verhältnis zu den zentralen römischen Behörden stärker betont würden. Eine entsprechende dogmatische Klarstellung des Bischofsamtes in Fortführung des Vatikanums ist sicherlich eine wichtige Aufgabe des Konzils. Da es sich aber um eine allgemeine Zeittendenz handelt, müsste die Dezentralisierung und Entbürokratisierung auch in der bischöflichen Kurie, sogar in grossen Pfarreien angestrebt werden» (Dö 81).(emf)

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