Keine fundamentalen Rechte
12.8.10 (Kipa) «Die Anwendung dieser beiden Prinzipien auf die genannten Fälle führt zur Einsicht, dass weder der Altardienst von Personen weiblichen Geschlechts noch die Ausübung der Laiendienste des Lektors oder des ausserordentlichen Spenders der Heiligen Kommunion zu den fundamentalen Rechten der Getauften gehören.»
Erzbischof Raymond Leo Burke, Präfekt der Apostolischen Signatur, im Vorwort zu einem kirchenrechtlichen Kommentar zum Papstschreiben «Summorum Pontificum», mit dem Papst Benedikt XVI. im Juli 2007 die tridentinische Messe als «ausserordentliche Form des Römischen Ritus» in breitem Masse wieder zugelassen hat.
Solche Leute tummeln sich in der Zentrale unseres Weltkonzerns…..
Walter Ludin
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant